Begründung: Die Beklagten haben Geschäftsanteile an der Firma R*** Fels- und Grundbau GesmbH übernommen und sich nach der darüber errichteten Vertragsurkunde verpflichtet, binnen fünf Jahren jeweils zum 30. Juni (1983 bis 1988) die Kläger hinsichtlich ihrer persönlichen Kreditverbindlichkeiten gegenüber der R*** F*** zu entlasten. Das Begehren der Kläger war auf Feststellung dieser Pflicht zur Haftungsübernahme der Beklagten, nunmehr zumindest für den Zeitraum 30. Juni 1986, sowei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß ihr der Beklagte aus dem Titel des Darlehens einen Betrag von S 291.410,94 schulde. Sie führt zur
Begründung: aus, sie habe dem Beklagten, ihrem Neffen zweiten Grades, mehrere Darlehen im Gesamtbetrag von S 495.410,40 gewährt, wobei die Möglichkeit sofortiger Fälligstellung vereinbart worden sei. Sie habe dem Beklagten erklärt, daß vom vorgenannten Betrag je S 100.000,-- an Elisabeth C bzw. Professor Ernst D zu bezahlen seien. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin beantragte, den Beklagten schuldig zu erkennen, 1.) es zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen a) dritten Personen gegenüber zu erklären, das von der Klägerin vertriebene Wildwarnhorn 'Run away' sei nicht in der Lage, Ultraschallwellen zu produzieren, der Verkauf der Geräte durch die Klägerin sei Betrug bzw. inhaltlich ähnliche Bemerkungen zu machen, b) Vertragspartner der klagenden Partei zum Vertragsbruch mit der Klägerin aufzufordern, insbesond... mehr lesen...
Die Beklagte hat im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Haus in Innsbruck errichtet und die darin befindlichen Objekte samt den dazugehörigen Miteigentumsanteilen an der Liegenschaft unter Begründung: von Wohnungseigentum verkauft. Mit der am 24. Dezember 1979 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrten die klagenden Parteien von der Beklagten die Zahlung eines Betrages von 115 539 S samt 4% Zinsen seit Klagetag (Balkonsanierungskosten). In der Tagsatzung zur mündlichen Strei... mehr lesen...
Die Erstbeklagte ist die uneheliche Mutter der Margit W; der Zweitbeklagte ist ihr Stiefvater. Margit W ist seit 10. Mai 1976 grundbücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 1902/9 bestehenden Liegenschaft EZ 1134 II KG K. Auf dieser Liegenschaft wurde am 5. Mai 1977 zugunsten der beiden Beklagten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1977, S 109/77, wurde über das Vermögen der Margit W der Konkurs eröffnet un... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C4ASGG §65 Abs2
Rechtssatz: In der Regel ist eine Feststellungsklage dann unzulässig, wenn der Kläger seinen Anspruch bereits zur Gänze mit Leistungsklage geltend machen kann. Entscheidungstexte 6 Ob 107/75 Entscheidungstext OGH 04.09.1975 6 Ob 107/75 Veröff: SZ 48/86 1 Ob 674/76 Entscheidungstext OGH 26.01... mehr lesen...
Die am 3. Juli 1972 verstorbene Rosa G hinterließ folgende eigenhändig geschriebene letztwillige Verfügung vom 19. Mai 1972: "Sollte ich einmal unerwartet vom irdischen Leben abberufen werden, so gebe ich hiemit meinen letzten Willen kund. Das Enkelkind Karin Josefin Maria W soll auf den Namen G nach ihrem Vater Josef Georg G adoptiert werden. Das Vaterhaus I, Kugelgasse Nr. 20, soll nach Erreichung ihrer Großjährigkeit mit allem inneren Inventar (Wäsche, Wertgegenstände usw.), au... mehr lesen...