Entscheidungsgründe: Der Kollektivvertrag für das Bordpersonal der Beklagten vom 23.7. 1987 unterscheidet zwischen dem Cockpit-Personal (Piloten) und dem Kabinen-Personal (Flugbegleiter). Bis 1990 bildete die Beklagte ihre Piloten zur Gänze selbst aus. Mit den Piloten wurden nach Ende der Ausbildung Rückzahlungsvereinbarungen getroffen. Ab 15. 11. 1990 wurden die Gehaltstabellen für III. Offiziere und II. Offiziere mit Wirksamkeit ab 1. 5. 1990 zweigeteilt. Gleichzeitig lagerte die... mehr lesen...
Begründung: Die Ö***** F***** S***** GesmbH besitzt eine Gewerbeberechtigung für das industriemäßige Gewerbe der fabrikmäßigen Erzeugung von Isotopen sowie von technischen Geräten auf dem Gebiet der Atomenergie. Für die Antragsgegnerin gilt der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie (Rahmenkollektivvertrag) vom 1. 11. 1991. Dieser wurde zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten und der Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des am 19. 7. 1988 vom Österreichischen Gewerkschaftsbund zu 9 Ob A 517/88 gemäß § 54 Abs. 2 ASGG gestellten Antrages war ua. das Begehren auf Feststellung, daß den vor dem 20. 6. 1988, in eventu vor dem 1. 7. 1987, in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Land Kärnten aufgenommenen, in den Kärntner Landeskranken-, Heil- und Pflegeanstalten vorwiegend zu kaufmännischen und höheren nichtkaufmännischen Diensten oder Kanzleiarbeiten herangezogenen Dienstne... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs1ASGG §54 Abs2ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Es besteht kein Hindernis, daß denselben Gegenstand betreffende Feststellungsverfahren nach § 54 Abs 1 und § 54 Abs 2 ASGG gleichzeitig anhängig sind. Die hemmende Wirkung des § 54 Abs 5 wird durch jedes dieser Verfahren ausgelöst und dauert über die Beendigung des Verfahrens nach § 54 Abs 2 ASGG hinaus bis zu Beendigung auch das Verfahrens nach § 54 Abs 1 ASGG an. En... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsgegner ist als juristische Person öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seiner aus dem
Spruch: ersichtlichen Anträge folgenden Sachverhalt: Der Antragsgegner hat mit folgenden Dienstnehmergruppen Dienstverträge abgeschlossen und zw... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist als juristische Person öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaft) eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitgeber nach § 7 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer iS des § 4 Abs 2 ArbVG. Der Antragsteller behauptet zur
Begründung: seines aus dem
Spruch: ersichtlichen Antrages (iVm dem Vorakt 9 Ob A 517/88) folgenden Sachverhalt: Der Antragsteller hat mit den Spitalsärzten in den Kärntner Lande... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Grundsätzlich werden von der Hemmungswirkung nach § 54 Abs 5 ASGG alle durch die beteiligten kollektivvertragsfähigen Körperschaften vertretenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfaßt, auf die der im Feststellungsantrag behauptete anspruchsbegründende Sachverhalt zutrifft, so daß sie Leistungsklage erheben könnten. Entscheidungstexte 9 ObA 505/89 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Der durch Fristenhemmung gewährte Schutz der individuellen Leistungsansprüche der einzelnen Berechtigten besteht - jedenfalls im Wirkungsbereich der Parteien (§ 54 Abs 2 ASGG) - unabhängig davon, ob das Verfahren durch eine Sachentscheidung oder Formalentscheidung beendet wird. Entscheidungstexte 9 ObA 505/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 505/... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs2ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Fragen der Verjährungsbestimmung nach § 54 Abs 5 ASGG werden nur ganz ausnahmsweise zum Gegenstand eines Feststellungsverfahrens gemacht werden können. Im vorliegenden Fall trifft dies zu, weil der Antragsteller als Dienstgeber der betroffenen Arbeitnehmer (sinngemäß) die Erklärung abgegeben hat, eine neuerliche Entscheidung nach § 54 Abs 2 ASGG "unabhängig vom weiteren Zeitfortschritt" gegen sich ge... mehr lesen...
Norm: ASGG §54 Abs5
Rechtssatz: Auch ein Feststellungsantrag, der mangels ausreichender Konkretisierung des darin angegebenen Sachverhalts abgewiesen wird, kann die Hemmungswirkung nach § 54 Abs 5 ASGG auslösen. Entscheidungstexte 9 ObA 505/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 505/89 9 ObA 99/15x Entscheidungstext OGH 21.04.2016 ... mehr lesen...