Begründung: Die Beklagte war vom 14. 1. 2002 bis 20. 8. 2004 gewerberechtliche Geschäftsführerin eines Lokales in Wels. Das Unternehmen wurde von Ekrem C***** geführt. Seit ihrer Schwangerschaft im Jahr 2003 hielt sich die Beklagte nicht mehr im Lokal auf. Petra G***** war zwischen 2002 und 2004 mit Unterbrechungen bei der Gebietskrankenkasse als Dienstnehmerin der Beklagten gemeldet, wobei sie laut Versicherungsdatenauszug im Jahr 2004 ein Bruttoentgelt inklusive Sonderzahlungen vo... mehr lesen...
Begründung: Unternehmensgegenstand der Klägerin ist die Erzeugung von Brauereianlagen jeder Größe, deren Vertrieb durch eine Kommanditgesellschaft besorgt wird, deren Komplementärin die Klägerin ist. Absatzgebiet ist der gesamte Weltmarkt. Die Gesellschafter der Klägerin entwickelten ein neues System zur Erwärmung der Braumaische. Für dieses "Außenkochheizsystem" wurde in Österreich ein Patent erteilt (Patenturkunde des Österreichischen Patentamts vom 25. September 1989, Beila... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die Zuständigkeitsnorm des § 111 Abs 1 KO in der Fassung vor der ASGG-Novelle 1994 BGBl Nr 624 maßgebend, weshalb die besonderen Vorschriften des ASGG über die Besetzung und das Verfahren in Arbeitsrechtssachen nicht anzuwenden sind (SZ 69/207; 8 Ob 2301/96g). In Anbetracht des vor dem 31.12.1994 liegenden Datums der Klagseinbringung ist die ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Klage vom 14.11.1996 begehrte der Kläger, die Beklagte für schuldig zu erkennen, ihn in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am Excel-Einstiegsseminar des Österreichischen Gewerkschaftsbundes in Wien unter Fortzahlung des Entgeltes vom Dienst freizustellen. Zur Sicherung dieses Anspruchs beantragte der Kläger gleichzeitig die Erlassung der einstweiligen Verfügung, wonach er berechtigt sei, in der Zeit vom 16.12. bis 20.12.1996 zur Teilnahme am ... mehr lesen...
Norm: ASGG §10ASGG §11ASGG §37 Abs3
Rechtssatz: Durch die Bejahung der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes und Sozialgerichtes und die Verwerfung der Einrede der sachlichen Unzuständigkeit hat das Erstgericht implizit auch darüber entschieden, daß sich die Gerichtsbesetzung als Arbeitsgericht und Sozialgericht nach den §§ 10 und 11 ASGG richtet. Entscheidungstexte 9 ObA 248/93 Entschei... mehr lesen...
Norm: ASGG §11
Rechtssatz: Wird das Gericht als Arbeitsgericht und Sozialgericht angerufen, hat es über den Sicherungsantrag in der für die Hauptsache vorgesehenen Senatszusammensetzung zu entscheiden, auch wenn die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung (Zuständigkeit des Gerichtshofes als Handelsgericht) erst nach der Erlassung der einstweiligen Verfügung eintritt. Entscheidungstexte 9 O... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten ihre im Konkurs angemeldeten, vom Beklagten bestrittenen Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis mit der Gemeinschuldnerin von 30.622,73 S und 31.668,20 S sA gemäß § 111 Abs 1 KO mit getrennten Klagen beim Konkursgericht geltend. Nach Verbindung der beiden Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung wies das Erstgericht die beiden Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Die Revision der Kläger ist unzulässig. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bei der Gemeinschuldnerin als Buchhalter beschäftigt; am 23. August 1983 wurde er wegen Unterschlagung namhafter Beträge fristlos entlassen. Die Gemeinschuldnerin ging damals von einer Schadenssumme von S 490.000,- aus. Der Beklagte verpflichtete sich in Punkt 1 einer schriftlichen Erklärung vom selben Tag, diesen Betrag bei Terminsverlust - welcher dann eintreten sollte, wenn eine Rate nicht voll oder pünktlich geleistet wird - wie folgt zu z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 15.Oktober 1987 beantragte der am 25.September 1926 geborene Kläger bei der beklagten Partei eine Invaliditätspension. Dieser Antrag galt nach Art 39 Abs 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Soziale Sicherheit vom 22.Dezember 1966, BGBl 1969/382 idgF (in der Folge mit Abk abgekürzt) auch als Antrag auf eine entsprechende, nach den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung die... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei beantragt, dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es zu unterlassen, Geschäftsgeheimnisse der gefährdeten Partei, insbesondere Computerausdrucke mit den Namen und Daten von Kunden der gefährdeten Partei, zu geschäftlichen Zwecken zu verwenden. Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht gab dem gegen diese Entscheidung gerichteten Rekurs des Beklagte... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §12EO §388 Abs2
Rechtssatz: Die Verweisungsnorm des § 388 Abs 2 EO bezieht sich ausschließlich auf die Senatszusammensetzung; die Anwendung darüber hinausgehender Bestimmungen des ASGG im Verfahren über einstweilige Verfügungen wird damit nicht angeordnet. Entscheidungstexte 9 ObA 235/89 Entscheidungstext OGH 30.08.1989 9 ObA 235/89 Veröff: RZ 1990/27 S 73 =... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Begehren des Klägers, es werde festgestellt, daß die ihm aus seinem seinerzeitigen Arbeitsverhältnis bei der Gemeinschuldnerin zustehende restliche Entgeltforderung von S 251.843,-- als Konkursforderung zu Recht bestehe, hinsichtlich eines Teilbetrages von S 50.000,-- ab. Diese Teilabweisung wurde vom Berufungsgericht bestätigt. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erhob der Kläger Revision, welche vom Erstgericht mit Beschluß vom 14.Mä... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 17. Juli 1961 bis 28. Juni 1985 zunächst als Arbeiter und dann als Angestellter bei der Druck- und Verlagsanstalt W*** F*** & D*** Gesellschaft mbH & Co KG beschäftigt. Am 27. Juni 1985 wurde der Konkurs über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Am 28. Juni 1985 erklärte der Kläger seinen Austritt. Der Kläger begehrt die Feststellung, daß ihm eine weitere Konkursforderung im Betrag von 169.977 S netto zustehe. Im Juni 1983 sei zwischen dem... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §39 Abs4JN §8KO §111KO §171KO §179ZPO §222ZPO §223ZPO §224ZPO §225
Rechtssatz: Im Prüfungsprozeß gemäß § 111 Abs 1 KO sind auch bei ansonsten in die Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit fallenden Rechtsstreitigkeiten gemäß § 179 Z 3 KO lediglich die für die Vertretung der Parteien im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Bestimmungen, im übrigen aber die Vorschriften der JN und der ZPO (etwa über die Gerichtsbe... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß das zwischen den Parteien bestandene Arbeitsverhältnis nicht mehr aufrecht sei. Das Erstgericht, das sowohl in der Verhandlung als auch bei der Entscheidung nur mit dem Vorsitzenden und einem fachkundigen Laienrichter besetzt war, wies das Klagebegehren ab. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung des Klägers wegen Nichtvorliegens einer anfechtbaren Entscheidung zurück und ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11
Rechtssatz: Eine unrichtige Gerichtsbesetzung liegt im Falle eines Verstoßes gegen § 11 ASGG immer dann vor, wenn die Senatsbesetzung der in dieser Bestimmung vorgesehenen Regelung nicht entspricht, gleichgültig ob die Zahl der Richter oder fachkundigen Laienrichter überschritten oder unterschritten wird, oder ob nur (ein) Richter oder nur fachkundige Laienrichter dem Senat angehört haben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11ASGG §37 Abs1ASGG §40 Abs1
Rechtssatz: § 260 Abs 4 ZPO ist gemäß § 37 Abs 1 ASGG im Fall der qualifizierten Vertretung der Parteien auch dann sinngemäß anzuwenden, wenn die unrichtige Gerichtsbesetzung darin besteht, daß ein Berufsrichter und nur ein fachkundiger Laienrichter verhandelt und entschieden haben. Entscheidungstexte 9 ObA 198/88 Entscheidungstext OGH 31.08... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20. Dezember 1983 eingebrachten Klage begehrte der Kläger auf Grund seines vorzeitigen Austrittes aus dem Arbeitsverhältnis von der Beklagten S 108.852 brutto sA an Gehalt, anteiliger Weihnachtsremuneration und Abfertigung sowie die Ausstellung eines Dienstzeugnisses. Die Klage wurde an die in der Klage angegebene Anschrift der Beklagten Wien 3., Seidlgasse 21, zu eigenen Handen des Geschäftsführers Gerhard W*** zugestellt. Der vorerst anwaltlich vertretene ... mehr lesen...
Norm: ASGG §11EO §7 Abs3 Ec
Rechtssatz: Für die Erteilung und Aufhebung der Vollstreckbarkeit ist auch im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren der Senatsvorsitzender als Einzelrichter berufen. Im Rechtsmittelverfahren richtet sich die Zusammensetzung der Senate nach § 11 Abs 1 ASGG. Entscheidungstexte 9 ObA 144/87 Entscheidungstext OGH 16.12.1987 9 ObA 144/87 EvBl 1988/8... mehr lesen...