Dem Beschwerdeführer - einem Universitätsstudenten - wurde auf Grund seines Antrages vom 17. Juli 1993 für die Dauer von 364 Tagen, gerechnet ab dem Tag der Antragstellung, Notstandshilfe gewährt. Er hatte niederschriftlich erklärt, dass er in Ausbildung stehe, aber bereit sei, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Im Antragsformular war in einem behördlichen Vermerk festgehalten worden, die Ausnahmegenehmigung gemäß § 12 Abs. 4 AlVG werde erteilt. Mit Bescheid vom 17. Jänner ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/08/0128 E 22. Oktober 1996 RS 1
(hier: Zuerkennung der Notstandshilfe ab 17.7.1993) Stammrechtssatz Das Inkrafttreten des § 12 Abs 4 AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 am 1.1.1994... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. April 1994 gab das Arbeitsamt Mödling dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Karenzurlaubsgeld gemäß § 26 Abs. 4 lit. d AlVG ab 1. Jänner 1994 keine Folge. Nach der Begründung: habe das Ermittlungsverfahren ergeben, daß ihr Einkommen aus selbständiger Tätigkeit (laut ihrer Angabe S 2,8 Mill.) die im Jahre 1994 bestehende Geringfügigkeitsgrenze übersteige. Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Danach erziele sie aus ihrer selbständigen Tätigkeit keinerlei Einko... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §26 Abs4 litd idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg;
Rechtssatz: § 26 Abs. 4 lit. d AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 ist nicht nur auf Ansprüche auf Karenzurlaubsgeld anwendbar, die ab 1. Jänner 1994 geltend gemacht wurden, sondern auch auf schon zuvor geltend gemachte A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war vom 22. April 1988 bis 30. September 1990, vom 4. September 1991 bis 15. Oktober 1991, vom 1. Juni 1992 bis 14. Juni 1992 und vom 11. Jänner 1993 bis 9. April 1993 arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt. Aufgrund seines Antrages vom 9. April 1993 wurde ihm vom Arbeitsamt Versicherungsdienste (Wien) für 140 Tage ab 10. April 1993 Arbeitslosengeld gewährt. Aufgrund seines Antrages vom 18. August 1993, in dem er auf sein Studium als ordentlicher Hörer der... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/22 96/08/0128 1 Stammrechtssatz Das Inkrafttreten des § 12 Abs 4 AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 am 1.1.1994 schließt NICHT die Berechtigung und Verpflichtung des A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit 25. Jänner 1983 Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezieht, beantragte am 29. September 1993 mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Formblatt die Gewährung von Notstandshilfe. Im Antrag wurde die Frage 6 "Ich besuche eine Lehranstalt (Hochschule, Fachschule u. dgl.) oder einen Kurs u.dgl. Wenn ja, welcher Art?" bejaht. Aus dem mit "§ 12/4 Besuch einer Lehranstalt/eines Kurses (Punkt 6 des AlVG-Antrages)" überschriebenen (dem Antrag folgenden) Akt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg;
Rechtssatz: Der Behörde steht es nicht frei, Notstandshilfe, die in Kenntnis eines ordnungsgemäß gemeldeten Studiums und daher - notwendigerweise - unter Nachsichtserteilung iSd ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/10/22 96/08/0128 1 Stammrechtssatz Das Inkrafttreten des § 12 Abs 4 AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 am 1.1.1994 schließt NICHT die Berechtigung und Verpflichtung des A... mehr lesen...
Am 5. April 1991 beantragte der schon seit Jahren (mit Unterbrechungen) im Bezug von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe stehende Beschwerdeführer, gestützt auf eine neue, in den letzten 52 Wochen erworbene Anwartschaft durch arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei der Post, die jeweils durch Zeitablauf endeten (vom 2. Mai 1990 bis 22. Juni 1990, vom 1. August 1990 bis 8. September 1990, vom 4. Dezember 1990 bis 12. Jänner 1991 und vom 25. März 1991 bis 7. A... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg;
Rechtssatz: Hat der Anspruchswerber die Frage nach einem Hochschulstudium im Antragsformblatt zur Geltendmachung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung verneint, ist bei der nachträgl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der seit 1976 an der Veterinärmedizinischen Universität Wien als ordentlicher Hörer inskribiert ist, bezog auf Grund seines am 22. Oktober 1987 beim Arbeitsamt Angestellte (Wien) gestellten Antrages, in dem er auf sein Studium hinwies, Arbeitslosengeld vom 29. Oktober 1987 bis 20. Jänner 1988 und in der Folge - auf Grund wiederholter Anträge (mit eben demselben Hinweis) - mit Unterbrechungen Notstandshilfe, zuletzt auf Grund seines Antrages vom 28. Juni 1993 ab 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs3 litf;AlVG 1977 §12 Abs4 idF 1993/817;AlVG 1977 §79 Abs7 idF 1993/817;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/08/0127 E 17. Dezember 1996
96/08/0131 E 17. Dezember 1996
96/08/0132 E 17. Dezember 1996
96/08/0136 E 17. Dezember 1996
Rechtssatz: Das Inkrafttrete... mehr lesen...