Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0128 E 22. Oktober 1996 RS 1 (hier: Zuerkennung der Notstandshilfe ab 17.7.1993)Stammrechtssatz
Das Inkrafttreten des § 12 Abs 4 AlVG idF der Nov BGBl 1993/817 am 1.1.1994 schließt NICHT die Berechtigung und Verpflichtung des Arbeitsamtes zur neuerlichen Prüfung der im Zeitpunkt der Zuerkennung der Notstandshilfe bereits für den gesamten Anspruchszeitraum (hier: ab 15.7.1993) erteilten Ausnahmebewilligung ein. Dies hätte der Gesetzgeber vielmehr (etwa durch eine Übergangsbestimmung dieses Inhaltes oder durch die Normierung eines Wegfalls bereits erteilter Ausnahmebewilligungen) ausdrücklich anordnen müssen (Hinweis E 30.5.1985, 85/08/0058 ua).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080130.X01Im RIS seit
18.10.2001