Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §47 Abs1;
Rechtssatz: Hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 47 Abs 1 AlVG die Anerkennung von Ansprüchen in Form einer bloßen Mitteilung ausgesprochen und wird später die Leistung für einen Zeitraum abgelehnt, hat der Antragsteller nach § 47 Abs 1 zweiter Satz AlVG den Anspruch auf Erlassung eines sc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 7. Dezember 1995 Arbeitslosengeld. Im Zuge der Antragstellung unterfertigte und übergab er - nach den von ihm bestrittenen Sachverhaltsannahmen der belangten Behörde - das als Postkarte gestaltete Formblatt "Abmeldekarte 94" mit - soweit wesentlich - folgendem Text: "Mitteilung an die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Betrifft: Abmeldung vom Bezug einer Geldleistung aus der Arbeitslosenversicherung ... Ich gebe bek... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §47 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/09/08 98/08/0151 2
(hier: Einstellung des Arbeitslosengeldes) Stammrechtssatz Die Erleichterung des § 47 Abs 1 AlVG, Rechtswirkungen durch Zustellung einer bloßen Mitteilung auszulösen, ist auf die antragsgemäße Gewährung von Leistungen beschränkt; die Ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erhielt aufgrund eines Antrages vom 12. März 1997 Notstandshilfe. Den vorgelegten Verwaltungsakten zufolge dürfte dieser Bezug mit Verrechnungsanweisung vom 10. April 1997 mit Wirkung vom 12. März 1997 angewiesen worden sein. Mit einem weiteren Verrechnungsauftrag vom 1. Juli 1997 wurde dieser Bezug mit 26. Juni 1997 eingestellt; eine schriftliche Verständigung des Beschwerdeführers von dieser Einstellung ist nicht aktenkundig. Auch ein Bescheid wurde nicht ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §47 Abs1;
Rechtssatz: Die Erleichterung des § 47 Abs 1 AlVG, Rechtswirkungen durch Zustellung einer bloßen Mitteilung auszulösen, ist auf die antragsgemäße Gewährung von Leistungen beschränkt; die Einstellung oder Berichtigung der Notstandshilfe gemäß § 24 Abs 1 AlVG hat daher ausschließlich mit Bescheid unte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte am 23. Dezember 1994 bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Leibnitz Arbeitslosengeld. Als ordentlichen Wohnsitz gab er eine Adresse in Oberhaag an. Am 2. Jänner 1995 stellte die regionale Geschäftsstelle eine Mitteilung über den Leistungsanspruch für den Zeitraum vom 23. Dezember 1994 bis voraussichtlich 11. Mai 1995 aus. Mit Bescheid vom 9. Februar 1995 sprach die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Leibnitz aus, ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §17 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §44 Abs1;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §47 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
96/08/0107 E 15. November 2000
Rechtssatz: Die (gem § 47 Abs 1 AlVG in der Regel, wenn sie in erster Instanz erfolgt, bescheidlose) Zuerkennung des Arbeitslosengeldes ist ua dann geset... mehr lesen...
Nach der Aktenlage wurde der Beschwerdevertreter mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz-Land vom 16. Juni 1988 gemäß § 273 Abs. 3 Z. 3 ABGB zum Sachwalter des Beschwerdeführers für alle Angelegenheiten bestellt. Im gleichen Beschluß hat das Gericht ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer hinsichtlich der Verwaltung seines Einkommens (ergänze: aus Arbeitsentgelt von einem näher bezeichneten Dienstgeber), ausgenommen das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, frei verfügen bzw. sich verpflichten ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1431;AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §47 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rückforderung rechtsgrundlos erbrachter Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung hat nach § 25 AlVG zu erfolgen. Die Rückforderung ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog unter anderem in der Zeit vom 30. November 1984 bis 30. September 1986 Notstandshilfe, die auch Familienzuschläge für seine Ehegattin und seinen minderjährigen Sohn einschloß. In den der Gewährung zugrunde liegenden, an das zuständige Arbeitsamt für Versicherungsdienste Wien (im folgenden Arbeitsamt) gerichteten Anträgen führte er an, daß seine Ehegattin kein Einkommen beziehe. Daß sie ab 25. Oktober 1984 in einem Dienstverhältnis zur Firma B-Aktiengesellsch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §47 Abs1;AlVG 1977 §47 Abs2;AVG §56;
Rechtssatz: Schon aus der Gegenüberstellung der "Mitteilung" nach § 47 Abs 1 erster Satz AlVG und des "schriftlichen Bescheides" nach § 47 Abs 2 Satz 2 AlVG ist - unter Bedachtnahme auf die ausführlichen Grundsätze im B VS vom 15.12.1977, 934 und 1223/73, VwSlg 9458... mehr lesen...
Der seit längerem im Bezug der Notstandshilfe stehende Beschwerdeführer beantragte am 23. Jänner 1989 neuerlich die Gewährung von Notstandshilfe. Nach Aufforderung, verschiedene Unterlagen über das Einkommen seiner Ehegattin vorzulegen, stellte der Beschwerdeführer am 8. Februar 1989 den Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber, warum trotz getrennter Haushaltsführung das Einkommen seiner Ehegattin auf den Notstandshilfebezug angerechnet werde. Mit Bescheid vom 2... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §47 Abs1;AlVG 1977 §59;AVG §56;AVG §66 Abs4;NotstandshilfeV §2;NotstandshilfeV §6;VwGG §34 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörden sind berechtigt, im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit Feststellungsbescheide zu erlassen, wenn diese entwed... mehr lesen...