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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §47 Abs1;Rechtssatz
Schon aus der Gegenüberstellung der "Mitteilung" nach § 47 Abs 1 erster Satz AlVG und des "schriftlichen Bescheides" nach § 47 Abs 2 Satz 2 AlVG ist - unter Bedachtnahme auf die ausführlichen Grundsätze im B VS vom 15.12.1977, 934 und 1223/73, VwSlg 9458 A/1977 - abzuleiten, daß einer ausdrücklich als "Mitteilung über den Leistungsanspruch" bezeichneten und auch so formulierten Bekanntgabe über den Anspruch eines Arbeitslosen auf Leistungen kein Bescheidcharakter zukommt.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080018.X06Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2010