RS Vwgh 2000/5/31 98/08/0387

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Veröffentlicht am 31.05.2000
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §47 Abs1;

Rechtssatz

Hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice gemäß § 47 Abs 1 AlVG die Anerkennung von Ansprüchen in Form einer bloßen Mitteilung ausgesprochen und wird später die Leistung für einen Zeitraum abgelehnt, hat der Antragsteller nach § 47 Abs 1 zweiter Satz AlVG den Anspruch auf Erlassung eines schriftlichen Bescheides (Hinweis E 27.6.1985, 83/08/0213, 84/08/0045).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998080387.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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