1.1. Der Beschwerdeführer stellte mit dem bundeseinheitlich aufgelegten Antragsformular, ausgegeben am 25. August 1995, am 22. August 1996, am 29. August 1997, am 26. August 1998 und am 23. August 1999 Anträge auf Zuerkennung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuss. Die Fragen nach einer Beschäftigung bzw. einer selbstständigen Erwerbstätigkeit verneinte er jeweils. Die Frage nach einem eigenen Einkommen beantwortete er bei der Antragstellung am 25. August 1995 mit einem Hinweis auf ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §36a Abs2;AlVG 1977 §36a Abs3;AlVG 1977 §38;EStG 1988 §2 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/08/0005
2002/08/0185
Rechtssatz: Nachzuweisen ist das Einkommen bei Personen, die zur E... mehr lesen...
Der Beschwerdeführerin ist auf Grund ihrer Anträge vom 9. Februar 1997 und 8. Februar 1998 die Notstandshilfe für jeweils 364 Tage gewährt worden. Am 5. Februar 1999 hat sie neuerlich die Gewährung von Notstandshilfe beantragt. In jedem ihrer Anträge hat sie die monatliche Unterhaltsleistung ihres geschiedenen Ehemannes von S 7.000,-- als eigenes Einkommen erklärt. Ab dem 9. Februar 1997 hat die Beschwerdeführerin einen Notstandshilfeanspruch von täglich S 319,30 gehabt. Auf dies... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 idF 1999/I/087;AlVG 1977 §36a Abs3;AlVG 1977 §81 Abs5 idF 1999/I/087;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/08/0072 E 21. September 1999 RS 2 Stammrechtssatz Gemäß § 81 Abs 5 AlVG ist auch für jene Zeiträume eines laufenden Anspruchs auf Grund des § 36a Abs 3 AlVG, welche über den ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Notstandshilfe durch den Beschwerdeführer vom 30. April 1997 bis 23. Dezember 1998 "widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt" und "gemäß § 38 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 AlVG" den Beschwerdeführer zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in der Höhe von S 136.793,-- verpflichtet. Der Beschwerdeführer habe in seinen Anträgen auf Zuerkennung der No... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3;EStG 1988 §12;
Rechtssatz: § 36a Abs. 3 AlVG ordnet die notstandshilferechtliche Anrechnung von Rücklagen im Sinne des § 12 EStG 1988 bereits für den Zeitraum ihrer Bildung an und sieht keine ausdrückliche Regelung für den Fall vor, dass eine solche Anrechnung bereits erfolgt ist ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 Z2;AlVG 1977 §36a;EStG 1988 §2 Abs2;EStG 1988;
Rechtssatz: Wie sich insbesondere aus der Vorschrift des § 36a AlVG ergibt, war im für den Beschwerdefall maßgeblichen Zeitraum das Einkommen bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetz... mehr lesen...
Mit dem in Beschwerde gezogenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid hat die belangte Behörde den Bezug der Sondernotstandshilfe der Beschwerdeführerin im Zeitraum vom 11. Juli bis 31. Dezember 1998 widerrufen und die Beschwerdeführerin zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Sondernotstandshilfe in der Höhe von S 21.419,-- verpflichtet. Nach der wesentlichen Begründung: dieses Bescheides habe die Beschwerdeführerin anlässlich der Zuerkennung der Sondernotstandshilfe am 24. Juli 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §36a Abs3 idF 1999/I/087;AlVG 1977 §36a Abs3;AlVG 1977 §81 Abs5 idF 1999/I/087;VwRallg;
Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs 5 AlVG ist auch für jene Zeiträume eines laufenden Anspruchs auf Grund des § 36a Abs 3 AlVG, welche über den 23.6.1999 hinausgehen, die Rechtslage vor Inkrafttreten der Novelle zu § 3... mehr lesen...