RS Vwgh 2001/5/18 2000/02/0250

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Veröffentlicht am 18.05.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §36a Abs3;
EStG 1988 §12;

Rechtssatz

§ 36a Abs. 3 AlVG ordnet die notstandshilferechtliche Anrechnung von Rücklagen im Sinne des § 12 EStG 1988 bereits für den Zeitraum ihrer Bildung an und sieht keine ausdrückliche Regelung für den Fall vor, dass eine solche Anrechnung bereits erfolgt ist und sich diese Rücklage in einem darauf folgenden Kalenderjahr (oder Wirtschaftsjahr) aus Anlass ihrer Auflösung neuerlich auf das steuerliche Ergebnis auswirkt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000020250.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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