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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AlVG 1977 §36a Abs3;Rechtssatz
§ 36a Abs. 3 AlVG ordnet die notstandshilferechtliche Anrechnung von Rücklagen im Sinne des § 12 EStG 1988 bereits für den Zeitraum ihrer Bildung an und sieht keine ausdrückliche Regelung für den Fall vor, dass eine solche Anrechnung bereits erfolgt ist und sich diese Rücklage in einem darauf folgenden Kalenderjahr (oder Wirtschaftsjahr) aus Anlass ihrer Auflösung neuerlich auf das steuerliche Ergebnis auswirkt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000020250.X03Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009