Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehenden, beim (vormaligen) Landesarbeitsamt Salzburg beschäftigten Beschwerdeführerin war nach der Geburt ihres Kindes am 25. April 1995 mit Bescheid des Amtes des Arbeitsmarktservice Salzburg vom 30. Mai 1995 gemäß § 15c Abs. 2 iVm § 23 Abs. 4 des Mutterschutzgesetzes 1979, BGBl. Nr. 221/1979 (MSchG), vom 6. Juli 1995 bis zum Ablauf des vierten Lebensjahres ihres Kindes (bis einschließlich 25. April 1999) Teilzeitbeschäf... mehr lesen...
Index: 60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 idF 1995/297;AlVG 1977 §27 idF 1995/297;AlVG 1977 §31;AlVG 1977 §31a idF 1995/297;BDG 1979 §75;MSchG 1979 §15c;
Rechtssatz: Der hier vorliegende Sachverhalt zeichnet sich dadurch aus, dass die Kindesmutter in den ersten Jahren nach der Geburt ihres Kindes zunächst eine... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AlVG 1977 §26 idF 1995/297;AlVG 1977 §27 idF 1995/297;AlVG 1977 §31;AlVG 1977 §31a idF 1995/297;AMSG 1994;BDG 1979 §75;
Rechtssatz: Weder die Bestimmungen des AMSG noch andere bundesgesetzliche Bestimmungen nehmen auf den Fall Bedacht, dass die Kindesmutter (unter Außerachtlassun... mehr lesen...
E bezog im Anschluß an die Geburt ihres Kindes am 21. Februar 1993 während der Dauer ihres im Dienstverhältnis mit der Beschwerdeführerin in Anspruch genommenen Karenzurlaubes vom 21. April 1993 bis 20. Februar 1995 Karenzurlaubsgeld nach dem AlVG. Am 21. Februar 1995 trat sie ihren Dienst bei der Beschwerdeführerin wieder an. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung der Wiedereinstellung... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §7;ABGB §902;ABGB §903;AlVG 1977 §26 Abs1 Z1 litb;AlVG 1977 §31;AVG §32 Abs2;KarenzurlaubserweiterungsG 1990 Art21 Abs1;MSchG 1979 §15 Abs1;VwRallg; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/08/0041 E 23. April 1996 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 13. Dezember 1993 wies das Arbeitsamt Kitzbühel den Antrag der Beschwerdeführerin vom 4. November 1993 auf Karenzurlaubsgeld gemäß § 58 in Verbindung mit den §§ 46 Abs. 1, 26 Abs. 1 Z. 1 lit. b und 30 AlVG ab. Begründet wurde diese Entscheidung damit, daß die Beschwerdeführerin erstmals am 4. November 1993 beim Arbeitsamt vorgesprochen und einen Antrag auf Karenzurlaubsgeld (im Anschluß an die Geburt ihres Sohnes P am 20. Oktober 1990) gestellt habe. Da nach § 30 AlVG... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs1;AlVG 1977 §30;AlVG 1977 §31;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §46 Abs1;AlVG 1977 §58;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: In Ansehung der Regelung der Leistungsart des Karenzurlaubsgeldes einerseits und des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe andererseits bestehen gegen die auf ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §26 Abs1;AlVG 1977 §30;AlVG 1977 §31;
Rechtssatz: Würde die Anspruchsdauer hinsichtlich des Karenzurlaubsgeldes durch spätere Antragstellung nicht beeinträchtigt, wäre die Wendung "vom Tag der Geburt des Kindes an gerechnet" in § 31 AlVG sinnlos; es genügte vielmehr "bis zum Höchstausmaß von zwei Jahren". Dieses dem eindeutigen... mehr lesen...