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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26 idF 1995/297;Rechtssatz
Weder die Bestimmungen des AMSG noch andere bundesgesetzliche Bestimmungen nehmen auf den Fall Bedacht, dass die Kindesmutter (unter Außerachtlassung der Möglichkeit einer Teilung der Karenzurlaubsansprüche zwischen beiden Eltern) während des (hier möglichen) Anspruchszeitraums betreffend Teilzeitkarenzurlaubsgeld von höchstens vier Jahren gerechnet ab der Geburt des Kindes vom öffentlichen Dienst in das System des AlVG wechselt. Insbesondere ist dem AlVG keine Bestimmung über die Anrechnung von sozialrechtlichen Ansprüchen zu entnehmen, die im vorangegangenen öffentlichen Dienst in Anspruch genommen wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080500.X01Im RIS seit
21.11.2002