Entscheidungsgründe: Die L***** beabsichtigte, ein ihr gehöriges Areal samt darauf errichteten Hallen zu vermieten. Die beklagte Partei hatte von dieser Absicht erfahren und Interesse an der Anmietung des Objektes gezeigt. Über Auftrag der L***** als zukünftiger Vermieterin errichtete der Kläger, ein öffentlicher Notar, einen Mietvertragsentwurf. Am 29. 9. 1994 richtete der Kläger an die beklagte Partei ein Schreiben, in dem er sich als "Machthaber" des Geschäftsführers de... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §863 MNTG §12
Rechtssatz: Unter dem Begriff "Teilnehmer" im Sinn des § 12 NTG werden alle jene Personen verstanden, die dem Notar ausdrücklich einen Auftrag erteilt haben, und darüberhinaus jene, aus deren Verhalten im Sinn des § 863 ABGB abzuleiten ist, daß sie den Notar unabhängig von einem durch einen anderen ausdrücklich erteilten Auftrag ihrerseits mit der Ausführung der in Rechnung gestellten Tätigkeit beauftragt ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat - jeweils über Auftrag der U.***** AG - notarielle Niederschriften über die ordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 17.3.1989 und über die außerordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 2.11.1989 aufgenommen. Der Beklagte war damals Vorsitzender des Aufsichtsrates und führte in dieser Eigenschaft den Vorsitz in den Hauptversammlungen. Unter Berufung auf § 12 NTG begehrt der Kläger vom Beklagten den Ersatz der für die beid... mehr lesen...
Norm: NTG §12
Rechtssatz: § 12 NTG berührt das Recht der Zahlungspflichtigen, im Verhältnis zueinander eine Vereinbarung über die Entrichtung der Gebühren zu treffen, nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 530/81 Entscheidungstext OGH 08.07.1981 3 Ob 530/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0070813 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 JABGB §1170a Abs2NTG §12
Rechtssatz: Da die Kosten der Herstellung eines Lustrums bei einem außerhalb des Sitzes des Notars gelegenen Gericht erheblich höher sind als die Kosten der Herstellung durch einen ersuchten Notar, muß der Notar jene Personen, die als zahlungspflichtige für seine Gebühren in Frage kommen, auf die Kostendifferenz aufmerksam machen. Entscheidungstexte 7 ... mehr lesen...
Norm: NTG §12
Rechtssatz: Widerspruchsloses Anhören des Diktates einer Information als Einverständnis im Sinne des § 12 NTG. Entscheidungstexte 7 Ob 679/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 7 Ob 679/76 Veröff: NZ 1979,74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0070815 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IBNTG §12
Rechtssatz: § 12 NTG fingiert die Erteilung eines Auftrages auf die Teilnehmer des mit ihrem Einverständnis notariell errichteten, beurkundeten oder beglaubigten Geschäftes. Auf die Entgeltforderung des Notars sind daher jene Gesetzesbestimmungen anzuwenden, die für die Entgeltsforderungen gegen die unmittelbaren Auftraggeber gelten. Entscheidungstexte 7 Ob 679/7... mehr lesen...
Norm: NO §175NTG §12
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, daß ein Abschluß des Geschäftes zustande kommt. Auch wenn die vom Notar zu errichtende Urkunde mangels Willensübereinstimmung und damit mangels Abschlusses des Vertrages nicht unterfertigt wird, ändert dies nichts an der Tatsache, daß die hiebei aufgewendete Mühewaltung des Notars zu entlohnen und die am Geschäft beteiligten Personen - das sind alle an der vom Notar verrichteten Tätigke... mehr lesen...