Norm
ABGB §1151 IBRechtssatz
§ 12 NTG fingiert die Erteilung eines Auftrages auf die Teilnehmer des mit ihrem Einverständnis notariell errichteten, beurkundeten oder beglaubigten Geschäftes. Auf die Entgeltforderung des Notars sind daher jene Gesetzesbestimmungen anzuwenden, die für die Entgeltsforderungen gegen die unmittelbaren Auftraggeber gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0038203Dokumentnummer
JJR_19761104_OGH0002_0070OB00679_7600000_002