Norm: ZPO §72 Abs2, ZPO §66 Abs1 und Abs2
Rechtssatz: Einem Verfahrenshelfer kommt keine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zu (mit ausführlicher Stellungnahme zu RI0100069 und RFE0100042). Entscheidungstexte 25 Rs 11/21k Entscheidungstext OLG Innsbruck 07.04.2021 25 Rs 11/21k European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2ZPO §72 Abs2ZPO §72 Abs2a
Rechtssatz: Nach Streitanhängigkeit begründet die Nichteinbeziehung des Prozessgegners vor Beschlussfassung über einen Verfahrenshilfeantrag keine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens. Entscheidungstexte 58 R 104/20x Entscheidungstext LG Wr. Neustadt 18.01.2021 58 R 104/20x European C... mehr lesen...
Norm: ZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Keine generelle Rekurslegitimation des Verfahrenshelfers gegen den Beschluss auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Entscheidungstexte 2 R 283/20p Entscheidungstext LG Feldkirch 07.01.2021 2 R 283/20p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:LG00929:2021:RFE0100042 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: ZPO §66 Abs2ZPO §72 Abs2ZPO §477 Abs1 Z4ZPO §514 Abs2
Rechtssatz: Beantragt eine Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe in einem bereits streitanhängigen Verfahren, so ist der gegnerischen Partei Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Gegenpartei hat die Nichtigkeit der Entscheidung über die Verfahrenshilfe zur Folge. Entscheidungstexte 14 R 1... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH mit Sitz in Deutschland beauftragte im August 2000 die A***** KG (in der Folge: Auftragnehmerin), zu festen Kosten in zwölf Kartons verpackte Textilien (Fakturenwert netto 19.176,91 EUR) von Deutschland auf der Straße zu einer in Klagenfurt ansässigen Empfängerin zu transportieren. Das Frachtgut ging zur Gänze verloren, langte also bei der Empfängerin nicht ein. Aufgrund einer zugunsten der Absenderin bestehenden Transportversicherung hat ein Transportv... mehr lesen...
Norm: ZPO §21dZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung damit begründet, das Publikum sei über den Gesetzesverstoß der Beklagten aufzuklären, bedarf es bei festgestelltem Rechtsbruch keiner zusätzlicher Behauptungen und Beweise zum Veröffentlichungsbegehren. Entscheidungstexte 4 Ob 252/03t Entscheidungstext OGH 20.01.2004 4 ... mehr lesen...
Begründung: Nach mehreren vergeblichen Zustellversuchen wurde die auf Zahlung von S 2,000.000,-- sA gerichtete Klage samt Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung binnen 3 Wochen dem Beklagten durch Hinterlegung (mit Beginn der Abholfrist am 15.3.1995 [richtig wohl 16.3.1995]) zugestellt. Antragsgemäß erließ daraufhin das Erstgericht am 12.5.1995 (ON 22) ein klagsstattgebendes Versäumungsurteil. Mit Schriftsatz vom 18.9.1995 (ON 26) beantragte der Beklagte die Verfahrenshi... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §64 Abs1 Z3ZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Gibt das Prozeßgericht im Rahmen der Verfahrenshilfe im Verfahren mit Anwaltszwang einen Rechtsanwalt bei, weist aber das Rekursgericht den Verfahrenshilfeantrag ab, ist bis zur Bestellung eines neuen frei gewählten Rechtsanwaltes auf den früheren frei gewählten § 36 Abs 1 ZPO anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 211/97v Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO idF VerfHG §72 Abs2
Rechtssatz: Anläßlich eines Rekurses gegen die Nichtbewilligung der Verfahrenshilfe kann eine Nichtigkeit des Hauptverfahrens, welche auf die angefochtene Entscheidung keinen Einfluß hat (hier: unheilbare Unzuständigkeit) auch nicht von amtswegen wahrgenommen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 23/75 Entscheidungstext OGH 19.02.1975 1 Ob 23/75 Veröff... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte in der Tagsatzung vom 29. 10. 1970 der Antragstellerin nach Einsichtnahme in das vorgelegte Armenrechtszeugnis das Armenrecht. Mit dem Beschluß vom 5. 2. 1971 wies dasselbe Gericht den Antrag der Antragstellerin vom 8. 5. 1970, ihr für das gegenständliche Verfahren auf Bestimmung des Heiratsgutes das Armenrecht zu erteilen mit der Begründung: ab, daß die Antragstellerin nach den sich aus dem Armenrechtszeugnis ergebenden Einkommensverhältnissen und angesich... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B6ZPO §63 ffZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Die Rechtsmittelausschlußbestimmung des § 72 Abs 2 ZPO in der Fassung vor BGBl 1973/569 ist auch im Außerstreitverfahren anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 30.04.1971 1 Ob 121/71 Veröff: RZ 1972,16 = EvBl 1972/47 S 75 = SZ 44/60 European Ca... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 14. Oktober 1963 enthob das Prozeßgericht den für die Nebenintervenientin gemäß § 64 ZPO. bestellten Armenanwalt Dr. Franz H. seines Amtes und sprach aus, daß mit der rechtskräftigen Bewilligung der Enthebung des Armenanwaltes das Armenrecht gemäß Art. XXXIII (2) EGzZPO. erlösche. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Nebenintervenienten mit der Begründung: zurück, daß schriftliche Rekurse gegen Beschlüsse auf Enthebung des Armenanwaltes sowie Rekurse gegen den Entzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §72 Abs2
Rechtssatz: Auch ein (im Gegensatz zum Erstgericht) das Armenrecht bewilligender Beschluß des Rekursgerichtes ist nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 521/59 Entscheidungstext OGH 07.10.1959 2 Ob 521/59 1 Ob 121/71 Entscheidungstext OGH 30.04.1971 1 Ob 121/71 Veröff: RZ 1972,16 = EvBl 1972/47 S 7... mehr lesen...