Norm
ZPO §66 Abs2Rechtssatz
Nach Streitanhängigkeit begründet die Nichteinbeziehung des Prozessgegners vor Beschlussfassung über einen Verfahrenshilfeantrag keine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00239:2021:RWN0000033Im RIS seit
19.10.2021Zuletzt aktualisiert am
19.10.2021