Norm
ZPO idF VerfHG §72 Abs2Rechtssatz
Anläßlich eines Rekurses gegen die Nichtbewilligung der Verfahrenshilfe kann eine Nichtigkeit des Hauptverfahrens, welche auf die angefochtene Entscheidung keinen Einfluß hat (hier: unheilbare Unzuständigkeit) auch nicht von amtswegen wahrgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0036106Dokumentnummer
JJR_19750219_OGH0002_0010OB00023_7500000_002