RS OGH 2021/4/7 25Rs11/21k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.04.2021
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Norm

ZPO §72 Abs2, ZPO §66 Abs1 und Abs2

Rechtssatz

Einem Verfahrenshelfer kommt keine Rekurslegitimation gegen den Beschluss auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zu (mit ausführlicher Stellungnahme zu RI0100069 und RFE0100042).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2021:RI0100079

Im RIS seit

21.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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