Begründung: Nachdem dem Kläger mit Beschluss des Erstgerichtes vom 28. 11. 2001, AZ 9 Nc 7/01y, die Verfahrenshilfe bewilligt worden war, brachte er, vertreten durch die bestellte Verfahrenshelferin Rechtsanwältin Dr. Bettina P*****, am 29. 1. 2002 die Klage auf Feststellung der Unechtheit einer als Vollmacht bezeichneten Urkunde ein. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Dieses Urteil wurde der für den Kläger bestellten Verfahrenshelferin am 23. 4. 2002 zugestellt. Mit am 16.... mehr lesen...
Begründung: Die Ausfertigung des Ersturteils wurde der vom Kläger bevollmächtigten Rechtsanwältin Dr. ***** O***** am 26.6.1990 zugestellt. Innerhalb der Berufungsfrist stellte der Kläger den Antrag, ihm die Verfahrenshilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt für ihn zu bestellen, wenn möglich Dr. ***** O*****, die damit einverstanden sei. Mit Beschluß vom 18.12.1990 bewilligte das Erstgericht dem Kläger die Verfahrenshilfe einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes. Mit Besch... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte nach Zustellung der Berufungsentscheidung an seinen frei gewählten Vertreter am 18. Jänner 1990 (AS 162) mit Schreiben vom 6. Februar 1990 (PA 7. Februar 1990) den Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer außerordentlichen Revision. Das Erstgericht gab diesem Antrag nach Durchführung eines Verbesserungsverfahrens mit Beschluß vom 22. Mai 1990 statt (ON 50). Dieser Beschluß wurde dem Verfahrenshelfer Dr. G*** am 20. Juli 1990 zug... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXXXIIIZPO §68 Abs3
Rechtssatz: Wenn der für das Berufungsverfahren bestellte Armenvertreter innerhalb der Berufungsfrist einen Antrag auf Enthebung stellt, wird die Rechtsmittelfrist bis zur Entscheidung hierüber unterbrochen. Entscheidungstexte 2 Ob 683/57 Entscheidungstext OGH 15.01.1958 2 Ob 683/57 Veröff: JBl 1958,209 ... mehr lesen...
Während des Prozeßverfahrens bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 2. Oktober 1952 dem durch den Rechtsanwalt Dr. Franz N. vertretenen Kläger auf dessen Antrag das Armenrecht, das bis nach der Zustellung des Urteils des Berufungsgerichtes vom 16. März 1953 an den Klagevertreter (3. April 1953) aufrecht blieb. Mit Beschluß vom 10. April 1953 erklärte das Erstgericht auf Antrag der Beklagten das Armenrecht gemäß § 68 Abs. 1 ZPO. für erloschen. Der Beschluß wurde dem Klagevertreter... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs3ZPO §73 Abs2
Rechtssatz: Für den Eintritt der im § 68 Abs 3 ZPO mit der Zustellung des Beschlusses auf Erlöschen des Armenrechtes normierten Unterbrechung der Rechtsmittelfrist ist es ohne Bedeutung, ob die arme Partei, deren Armenrecht für erloschen erklärt wurde, durch einen Armenvertreter oder durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt vertreten wird. Entscheidungstexte 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs3
Rechtssatz: Auch wenn die arme Partei sich bisher eines frei gewählten Vertreters bedient hat, findet die Bestimmung des § 68 Abs 3 ZPO Anwendung. Entscheidungstexte 2 Ob 768/37 Entscheidungstext OGH 02.09.1937 2 Ob 768/37 Veröff: SZ 19/239 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0036135 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs3ZPO §73 Abs2 IIaZPO §465
Rechtssatz: Die vom vorläufig bestellten Armenvertreter innerhalb der Berufungsfrist überreichte Berufung bleibt auch dann wirksam, wenn das Armenrecht unter der Bedingung der nachträglichen Beibringung eines Armutszeugnisses bewilligt und dieses Zeugnis innerhalb der dafür bestimmten Frist nicht beigebracht wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 204/37 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs3
Rechtssatz: Der Beschluß, womit das Armenrecht für erloschen erklärt oder entzogen wird, unterbricht auch im Falle einer freiwilligen Vertretung bis zum Eintritt der Rechtskraft die Frist zur Erhebung von Rechtsmitteln. Entscheidungstexte 1 Ob 636/34 Entscheidungstext OGH 31.08.1934 1 Ob 636/34 Veröff: SZ 16/161 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmungen, betreffend die Unterbrechung der Rechtsmittelfristen, gelten auch für den Fall der Ablehnung des Gesuches um Armenrecht durch das Prozeßgericht erster Instanz, falls das Armenrecht in zweiter Instanz bewilligt und ein Armenvertreter bestellt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 565/34 Entscheidungstext OGH 09.07.1934 2 Ob 565/34 Veröff:... mehr lesen...