Norm: ZPO §67RAO §45
Rechtssatz: Nach § 67 ZPO hat das Gericht, wenn es die Beigebung eines Rechtsanwalts beschlossen hat, den Ausschuss der nach dem Sitz des Prozessgerichts zuständigen Rechtsanwaltskammer zu benachrichtigen, damit der Ausschuss einen Rechtsanwalt zum Vertreter bestellt. Diese Regelung grenzt die Aufgaben von Gericht und Rechtsanwaltskammer bei der Bestellung von Rechtsanwälten zur Verfahrenshilfe eindeutig unter Bedachtnahme ... mehr lesen...
Begründung: In einem Vorverfahren wurde dem dortigen Kläger nach Bewilligung des Armenrechts durch das Gericht der nunmehrige Kläger mit Bescheid der Rechtsanwaltskammer Wien vom 6. 12. 1989 als Armenvertreter bestellt. Auf Grund eines Antrags der im Vorverfahren beklagten Partei wurde das Armenrecht mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 28. 1. 1991 für erloschen erklärt. Dagegen erhobene Rechtsmittel blieben erfolglos. Ein weiterer Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe... mehr lesen...
Norm: ZPO §67
Rechtssatz: Das Vertretungsverhältnis zwischen Partei und Verfahrenshilfeanwalt bzw Armenrechtsvertreter wird durch den Ausspruch der Entziehung oder des Erlöschens der Verfahrenshilfe (des Armenrechts) durch das Gericht wegen Fehlens oder Fortfalls der Voraussetzungen für die Verfahrenshilfe oder wegen offenbarer Mutwilligkeit oder Aussichtslosigkeit der Prozessführung aufgelöst, selbst wenn der Bestellungsbescheid der Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Nachdem das Verfahren mangels Anfechtung der Entscheidung des Berufungsgerichtes Anfang Juli 1997 rechtskräftig beendet worden war, sprach das Erstgericht mit dem angefochtenen Beschluss aus, dass der Kläger, dem die Verfahrenshilfe gewährt worden war, gemäß § 71 ZPO verpflichtet ist, die Verfahrenshelferin RA Dr.Esther Lenzinger tarifmäßig mit S 17.807,40 zu entlohnen und die Pauschalgebühr für die Berufung in Höhe von S 10.600,-- nachzuzahlen. Nachdem das Verfahren ma... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vertretungsbefugnis eines bestellten Verfahrenshelfers erstreckt sich nicht auf Verfahrenshilfeangelegeheiten, die nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache zum Verfahrensgegenstand gemacht werden. Entscheidungstexte 15 R 5/01t Entscheidungstext OLG Wien 25.01.2001 15 R 5/01t mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1299 CZPO §67
Rechtssatz: Eine falsche Belehrung einer Partei über die Verfahrenshilfe im Rahmen einer Äußerung des Rechtsanwaltes gemäß § 67 zweiter Satz ZPO bedeutet nur die Verletzung der selbständigen vertraglichen Nebenpflicht des beauftragten Rechtsanwalts, dessen Mandanten richtig zu belehren, hat aber keinesfalls zur Folge, daß die mit der Honorarforderung in Rechnung gestellte Erfüllung seiner Hauptleistungspflich... mehr lesen...
Norm: RAO §45ZPO §67
Rechtssatz: Der Bescheid, mit dem der Ausschuß der zuständigen Rechtsanwaltskammer den bestellten Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe enthebt und an seiner Stelle einen anderen bestellt, wird mit der Verständigung des im § 45 Abs 5 RAO genannten Gerichtes wirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 582/87 Entscheidungstext OGH 13.05.1987 1 Ob 582/87 Veröff: RZ 1987/73 S 274... mehr lesen...
Norm: Geo §194 Abs3ZPO §67ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Auch der nach § 67 ZPO vom Kammerausschuß bestellte weitere Anwalt einer armen Partei bedarf weder einer Vollmacht noch einer Substitutionsvollmacht. Seine (mit dem Vollmachtserfordernis begründete) Nichtzulassung zur Berufungsverhandlung, für die er vom Kammerausschuß bestellt worden war, begründet Nichtigkeit. Entscheidungstexte ... mehr lesen...