Norm: ZPO §587 ZPO § 587 heute ZPO § 587 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 587 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006
Rechtssatz: Die Entscheidung, mit der ein Schiedsrichter bestellt wird, hat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach einer im Jahr 1999 von den Parteien geschlossenen "Vereinbarung" übernahm es die klagende Partei, Produkte der beklagten Partei (Handyzubehör, Freisprechanlagen udgl) im In- und Ausland zu vertreiben. Die Vereinbarung (in der die Klägerin T***** genannt und die Beklagte kurz als T***** bezeichnet wurde) enthielt ua auch folgende Bestimmung: Vereinbartes Recht/Gerichtsstand Beide Vertragsteile kommen überein, dass sämtliche Streitigkeiten über diese und aus ... mehr lesen...
Norm: ZPO §587ZPO §588ZPO §589
Rechtssatz: Die Verfahrensgestaltung des schiedsgerichtlichen Verfahrens überlässt die ZPO weitgehend der Parteienautonomie. Die Parteien können im Schiedsvertrag oder in einer besonderen schriftlichen Vereinbarung die von den Schiedsrichtern einzuhaltenden Verfahrensregeln festlegen (vgl SZ 60/171). Gibt es keine Vereinbarung über die Verfahrensregeln, können die Schiedsrichter das Verfahren selbst bestimmen. Ihr... mehr lesen...
Begründung: Zwischen dem Versicherungsnehmer des klagenden Rechtsschutzversicherers und der beklagten Partei ist vor dem von den Parteien vereinbarten institutionellen Schiedsgericht einer Kammer ein Schiedsverfahren über die Klage des Versicherungsnehmers und die Widerklage der beklagten Partei anhängig. Die Schiedsgerichtsordnung sieht vor, dass der Sekretär der Kammer für die Schiedsgerichtskosten den Kostenvorschuss festsetzt. Wenn eine Partei den auf sie entfallenden Antei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Klagegrund ist das tatsächliche Vorbringen, aus dem der Kläger sein Klagebegehren ableitet; den aus diesen Tatsachen abzuleitenden
Rechtssatz: muß er nicht angeben. Entscheidend ist daher nur, auf welche Tatsachen der Kläger seine Forderung stützt (WoBl 1998, 183; SZ 61/215; MietSlg 40.773 uva). Nur dann, wenn das Klagebegehren ausdrücklich und ausschließlich auf einen bestimmten Rechtsgrund beschränkt ist, ist es dem Ger... mehr lesen...
Begründung: Im Rahmen der zwischen den Streitteilen seit dem Jahre 1979 bestehenden Geschäftsbeziehungen wurden in zeitlicher Reihenfolge Rahmenverträge abgeschlossen, die dem jeweiligen Einzelgeschäft zugrundegelegt wurden. Um keine Lücke in den Beziehungen entstehen zu lassen, überschnitten sich die Vertragszeiträume der jeweiligen Rahmenverträge. Dem vorliegenden Rechtsstreit liegen Lieferungen der Klägerin an die Beklagte zugrunde, die in den Rahmenvertrag vom 1.1.1983 bis 31.12... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §587
Rechtssatz: Schiedsgerichte können keine Wechselzahlungsaufträge erlassen. Wird demnach auch für Wechselansprüche ein Schiedsgericht vereinbart, so reduziert sich der Wechsel auf seine materiellrechtlichen Wirkungen. Entscheidungstexte 7 Ob 551/85 Entscheidungstext OGH 18.04.1985 7 Ob 551/85 Veröff: SZ 58/60 ... mehr lesen...
Die Gesellschafter der Franz M OHG in Dornbirn, deren geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter die Kläger sind, haben für Gesellschaftsstreitigkeiten ein Schiedsgericht vereinbart. Als Meinungsverschiedenheiten mit den übrigen Gesellschaftern Konsul Manfred R, Ing Guntram R und Lothar R auftraten, die außergerichtlich nicht beigelegt werden konnten, wurde von den Klägern das Schiedsgericht angerufen, das aus dem von den Klägern bestellten Rechtsanwalt Dr Günth... mehr lesen...
Norm: ZPO §587ZPO §590
Rechtssatz: Der Schiedsspruch ist schon mit der Durchführung der - schriftlichen oder mündlichen - Abstimmung bzw Konstatierung ihres Ergebnisses "gefällt". Entscheidungstexte 1 Ob 252/69 Entscheidungstext OGH 29.01.1970 1 Ob 252/69 Veröff: RZ 1970,169 = EvBl 1970/253 S 438 = JBl 1971,528 = SZ 43/25 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 A4ZPO §587
Rechtssatz: Wenn im Schiedsvertrag die Anwendung der Bestimmungen der ZPO vereinbart wurde, so gelten auch die Honorare der Schiedsrichter im Sinne des § 41 ZPO als Kosten des Verfahrens, obwohl ihre Festsetzung nicht dem Schiedsgerichte, sondern freier Vereinbarung oder dem ordentlichen Richter zukommt. Entscheidungstexte 2 Ob 837/37 Entscheidungstext OGH 09.11... mehr lesen...
Norm: ZPO §587
Rechtssatz: Der Schiedsrichter kann der klagenden Partei das Begehrte aus einem anderen Rechtsgrunde als dem geltend gemachten zusprechen, sofern sich nur der Rechtsgrund aus dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei ergibt. Entscheidungstexte 1 Ob 1187/27 Entscheidungstext OGH 14.12.1927 1 Ob 1187/27 Veröff: SZ 9/303 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §587
Rechtssatz: Die Schiedsrichter sind kraft ihrer Bestellung nicht berechtigt, ihre eigenen Kosten festzusetzen und deren Tragung oder Ersatz den Parteien aufzuerlegen. Entscheidungstexte 1 RV 101/19 Entscheidungstext OGH 26.03.1919 1 RV 101/19 Veröff: SZ 1/20 1 Ob 443/26 Entscheidungstext OGH 01.06.1926 1 Ob ... mehr lesen...