Norm
ZPO §577Rechtssatz
Schiedsgerichte können keine Wechselzahlungsaufträge erlassen. Wird demnach auch für Wechselansprüche ein Schiedsgericht vereinbart, so reduziert sich der Wechsel auf seine materiellrechtlichen Wirkungen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0045021Dokumentnummer
JJR_19850418_OGH0002_0070OB00551_8500000_001