Entscheidungsgründe: Der Beklagte strebte die Anmietung der Wohnung Nr. 11 im Hause in Wien 5., Schönbrunnerstraße 113, dessen Eigentümerin die Klägerin ist, an. Er besichtigte die Wohnung in Begleitung einer Angestellten der Klägerin, die ein Immobilienbüro betreibt. Die Angestellte, Monika N***, bedeutete dem Kläger bei dieser Gelegenheit, wegen der angrenzenden Wohnung Nr. 10 A sei ein Kündigungsverfahren anhängig; sollte diese Wohnung frei werden, könnten beide Wohnungen zusa... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569MRG §29
Rechtssatz: Die in den § 1114 ABGB, § 569 ZPO aufgestellte Vermutung ist insbesondere dann als widerlegt anzusehen, wenn der betreffende Vertragspartner seinen Willen, eine stillschweigende Erneuerung des Vertrages zu verhindern, durch unverzügliche, nach außen erkennbare Erklärungen und Handlungen so deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass bei objektiver Würdigung kein Zweifel an seiner ernstlichen Ablehnung ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114MG §23 EZPO §569
Rechtssatz: Die Anwendung des § 569 ZPO auf mietengeschützte Bestandverhältnisse ist nur insoweit möglich, als § 23 MG einen Abschluß von Mietverträgen auf bestimmte Dauer zuläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 168/73 Entscheidungstext OGH 03.10.1973 5 Ob 168/73 Veröff: EvBl 1974/42 S 100 = MietSlg 25575 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §1114ABGB §1116ZPO §569
Rechtssatz: Eine stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages ist anzunehmen, wenn der Bestandgeber nach wirksamer Aufkündigung des Mietverhältnisses und nach Bewilligung der zwangsweisen Räumung die Anmeldung des Vollzuges der Exekution unterläßt und den von ihm zunächst angenommenen Bestandzins erst mehr als zwei Monate später an den gekündigten Mieter rückmittelt. Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 CZPO §569ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Förmliche Übergabe des aufgekündigten Bestandobjektes keine Voraussetzung für Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers; Verstreichen der Frist läßt den aufgekündigten Bestandvertrag nicht wieder erstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 102/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1953 3 Ob 102/53 Veröff: EvBl 1954/115 S 173 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569
Rechtssatz: Die Erneuerung des Bestandvertrages kann auch anders als durch Räumungsklage verhindert werden. Entscheidungstexte 1 Ob 787/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 1 Ob 787/52 Veröff: EvBl 1952/434 S 658 = MietSlg 2222 2 Ob 138/53 Entscheidungstext OGH 27.02.1953 2 Ob 138/53 Veröff: MietSlg 3560 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ZPO §569
Rechtssatz: Voraussetzungen der Widerlegbarkeit der Vermutung der Erneuerung des Bestandverhältnisses. Entscheidungstexte 1 Ob 148/48 Entscheidungstext OGH 11.09.1948 1 Ob 148/48 Veröff: MietSlg 119 1 Ob 270/50 Entscheidungstext OGH 17.05.1950 1 Ob 270/50 Veröff: EvBl 1950/476 S 452 = MietS... mehr lesen...
Norm: Fristengesetz §1Fristengesetz §2ZPO §569ZPO §575 Abs2
Kopf: SZ 23/11
Spruch: § 575 Abs. 3 ZPO. fällt nicht unter das Fristengesetz. Entscheidung vom 25. Jänner 1950, 1 Ob 31/50. I. Instanz: Bezirksgericht Fünfhaus; II. Instanz: Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien. Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Das Rekursgericht hat den Antrag der betreibenden Partei auf Räumu... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs keine Folge. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht hat der Räumungsklage, welche behauptete, der Beklagte habe die außergerichtliche Aufkündigung für den 1. September 1946 angenommen und sich zur Räumung der gekundigten Wohnung zu diesem Termin verpflichtet, sein Versprechen jedoch nicht zugehalt... mehr lesen...
Norm: ZPO §569
Rechtssatz: Die kürzeren Fristen des Bestandverfahrens einschließlich des § 575 Abs 1 ZPO gelten auch im Verfahren über Klagen, in denen der Bestandgeber eine Übergabe der Bestandsache begehrt. Entscheidungstexte 1 Ob 387/47 Entscheidungstext OGH 11.06.1947 1 Ob 387/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §569
Rechtssatz: Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des § 569 ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert. Entscheidungstexte 4 Ob 367/30 Entscheidungstext OGH 31.07.1930 4 Ob 367/30 Veröff:... mehr lesen...