1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer Marktgemeinde, wurde 1985 eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Jahre 1979 bis 1983 durchgeführt. Bei dieser wurde u.a. festgestellt, die Beschwerdeführerin habe 1981 auf einer von einer Agrargemeinschaft gepachteten Liegenschaft mit der Errichtung einer Bootshafenanlage und einer Badeanlage mit Restaurant begonnen; 1983 sei die Bautätigkeit eingestellt worden, eine Weiterführung der Errichtung der Anlage sei nicht mehr erwogen worden. In d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §297;ABGB §435;UStG 1972 §2 Abs3;ZPO §560;
Rechtssatz: Das bürgerliche Recht behandelt Superädifikate in manchen Bereichen nach den Regeln für unbewegliche Sachen. Es kommt auch in bezug auf Mietverträge, wie hinsichtlich unbeweglicher Sachen das Bestandverfahren (§§ 560 ff ZPO) selbst dann zur Anwen... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 3. April 1987 war beim Bezirksgericht D. (in der Folge: BG) der Antrag der Beschwerdeführerin vom 1. April 1987 auf Beweissicherung eingelangt. Auf Seite 1 dieses Antrages hatte die (durch ihren nunmehrigen Vertreter vertreten gewesene) Beschwerdeführerin u.a. "wegen Beweissicherung (STW S 50.000,--)" angeführt. Durch Verwendung von auf Seite 1 dieses Antrages aufgeklebten Gerichtskostenma... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z1 litc;ZPO §384;ZPO §560;
Rechtssatz: In einem Antrag auf Beweissicherung nach dem § 384 bis § 389 ZPO bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrag kann kein Verfahren gem § 560 bis § 576 ZPO erblickt werden. § 16 Z 1 lit c GGG ist daher nicht anzuwenden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...