Index
Norm
Rechtssatz
In einem Antrag auf Beweissicherung nach dem § 384 bis § 389 ZPO bei Streitigkeiten aus dem Bestandvertrag kann kein Verfahren gem § 560 bis § 576 ZPO erblickt werden.
§ 16 Z 1 lit c GGG ist daher nicht anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
Im RIS seit