Entscheidungen zu § 54 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 31-36 von 36

RS OGH 1983/3/17 6Ob588/83

Norm: ZPO §54 Abs2ZPO §514 B
Rechtssatz: Steht einer Partei aber die Möglichkeit offen, ihre Kosten geltend zu machen, ohne daß der Zuspruch dieser Kosten von der sachlichen Erledigung des Rechtsmittels gegen den erstgerichtlichen Beschluß abhängt, dann ist sie durch diesen Beschluß auch nicht unter dem Gesichtspunkt ihres Interesses am Zuspruch der Kosten beschwert. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1983

RS OGH 1981/2/12 8Ob244/80, 2Ob153/19t

Norm: StPO §393 Abs4ZPO §41 B3ZPO §54 Abs2ZPO §528 D4c
Rechtssatz: Besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Ersatz von Privatbeteiligtenkosten im Hauptverfahren über den zivilrechtlichen Anspruch zu verlangen (§ 54 Abs 2 ZPO), bleibt der akzessorische Charakter der Kostenforderung erhalten; solche Kosten können daher nicht in einem eigenen Verfahren begehrt werden (vgl Fasching II, 311, 312). Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.02.1981

TE OGH 1974/12/18 1Ob184/74

Am 9. März 1970 ereignete sich auf der Bundesstraße 4 in der Ortschaft G zwischen einem von dem Präsenzdiener des Bundesheeres Ronald A gelenkten Heereskraftfahrzeug und einem vom Kläger gelenkten PKW - ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger Personen - und Sachschaden erlitt. Ronald A wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig strafgerichtlich verurteilt. Der Kläger hatte sich diesem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen, wurde jedoch mit seinen gegen Ronald A erhobenen An... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.12.1974

TE OGH 1970/11/17 4Ob353/70

Norm: ZPO §54 Abs2
Kopf: SZ 43/208
Spruch: § 54 Abs 2 ZPO ist nicht anwendbar, wenn Eingabegebühren, die richtigerweise schon vor der Überreichung des Schriftsatzes zu entrichten gewesen wären, erst nachträglich auf Grund einer Zahlungsaufforderung gezahlt worden sind OGH 17. November 1970, 4 Ob 353/70 (OLG Graz 5 R 41/70; KG Leoben 8 Cg 304/69). Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: des Kostenausspruches... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1970

RS OGH 1970/11/17 4Ob353/70, 1Ob70/07m

Norm: ZPO §54 Abs2
Rechtssatz: § 54 Abs 2 ZPO ist nicht anwendbar, wenn Eingabegebühren, die richtigerweise schon vor der Überreichung des Schriftsatzes zu entrichten gewesen wären, erst nachträglich auf Grund einer Zahlungsaufforderung gezahlt worden sind. Entscheidungstexte 4 Ob 353/70 Entscheidungstext OGH 17.11.1970 4 Ob 353/70 Veröff: SZ 43/208 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1970

RS OGH 1954/2/24 1Ob585/52, 1Ob415/54, 4Ob119/54, 3Ob739/54, 2Ob265/56, 4Ob320/66, 4Ob553/68, 4Ob509

Norm: ZPO §54 Abs2ZPO §423
Rechtssatz: Ergänzungsanträge nach § 54 Abs 2 ZPO sind ausschließlich von der ersten Instanz zu erledigen. Entscheidungstexte 1 Ob 585/52 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 1 Ob 585/52 1 Ob 415/54 Entscheidungstext OGH 21.07.1954 1 Ob 415/54 Veröff: JBl 1954,542 (dort falsch als 1 Ob 575/54 zitiert) ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.02.1954

Entscheidungen 31-36 von 36