RS OGH 1981/2/12 8Ob244/80, 2Ob153/19t

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Veröffentlicht am 12.02.1981
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Norm

StPO §393 Abs4
ZPO §41 B3
ZPO §54 Abs2
ZPO §528 D4c

Rechtssatz

Besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Ersatz von Privatbeteiligtenkosten im Hauptverfahren über den zivilrechtlichen Anspruch zu verlangen (§ 54 Abs 2 ZPO), bleibt der akzessorische Charakter der Kostenforderung erhalten; solche Kosten können daher nicht in einem eigenen Verfahren begehrt werden (vgl Fasching II, 311, 312).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0035951

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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