Begründung: Das Berufungsgericht gab in einem Rechtsstreit, der über den der Klägerin aus dem Gesetz gebührenden Unterhalt geführt wird, der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß gegen sein Urteil die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes wegen Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung der Sache erhobene Revision... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - die Zahlung der Kosten des wegen eines Mietzinsrückstandes eingeleiteten und infolge nachträglicher Zahlung auf Kosten eingeschränkten Verfahrens (45 C 623/86 d) sowie die Rechtswirksamerklärung der zu 45 K 142/86 (= 45 C 662/86 i) des Erstgerichtes registrierten Aufkündigung des Geschäftslokales Nr.2 samt Garage im Hof des Hauses Wien 4., Goldeggasse 6, ges... mehr lesen...
Begründung: Am 2.8.1987 gegen 12.10 Uhr ereignete sich in Wien 6. auf der Kreuzung Wackerodenbrücke/Linke Wienzeile bei trockener Fahrbahn und Sonnenlicht ein Verkehrsunfall, an dem der von Bilal SIK gelenkte, dem Kläger gehörende PKW BMW 520 mit dem Kennzeichen W 652.302 sowie der vom Drittbeklagten gelenkte, der Zweitbeklagten gehörende und bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherte PKW Mercedes 280 SE mit dem Kennzeichen W 498.134 beteiligt waren. Der Drittbeklagte sti... mehr lesen...
Begründung: Am 17. März 1985 gegen 18 Uhr kam der vom Kläger gehaltene und von dessen Sohn Christian F*** gelenkte PKW BMW 520i von der vereisten Fahrbahn der B 96 im Gemeindegebiet von Unzmarkt-Frauenburg ins Schleudern, stürzte über eine Böschung und wurde total beschädigt, wobei die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeuges und dem erzielten Wrackpreis S 95.000,- betrug. Mit seiner am 20. März 1987 eingebrachten Klage begehrte der Kläger den Ersatz seines mit S 137.000,- b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat der Erstbeklagten ein Darlehen gewährt. Der Zweitbeklagte ist dieser Vereinbarung als Bürge und Zahler beigetreten. Im Abstattungskreditvertrag hatte sich die Erstbeklagte verpflichtet, den jeweiligen Schuldbetrag zu dem von der Kreditgeberin jeweils festgesetzten Zinsfuß (damals 8,5 % p.a.) zu verzinsen und bei Zahlungsverzug überdies Verzugszinsen in der von der Kreditgeberin jeweils festgesetzten Höhe, damals 7 % p.a., zu entrichten. Die Er... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit der am 8. November 1985 beim Erstgericht eingelangten Klage den Zuspruch eines Betrages von S 131.200 s.A. sowie die Feststellung, daß der Beklagte Dr. Johann P*** ihm für alle zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 25. November 1983, der sich vor dem Haus Waldeggstraße 57 in Linz ereignet hätte, zu haften hat. Der Kläger brachte hiezu vor, daß er am 25. November 1983 gegen 6.20 Uhr auf dem Gehsteig vor dem Haus Linz, Waldeggstraße 57, infolge G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. April 1986 ereignete sich im Ortsgebiet von Braz ein Verkehrsunfall zwischen dem vom Kläger gelenkten Moped BB 59.989 und dem vom Erstbeklagten gelenkten Traktor V 58.485 samt Anhänger. Der Erstbeklagte ist auch der Halter des Traktors und des Anhängers. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer. Der Kläger wurde schwer verletzt. Der Kläger begehrte von den Beklagten - sich selbst 1/3 Mitverschulden am Unfall anlastend - die Bezahlung eines Betrag... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 4.4.1985 bei Gericht eingelangten Klage begehrte der Kläger von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von S 85.686,-- s.A. für Schadenersatz mit folgenden Behauptungen: Der Erstbeklagte sei am 21.11.1984 mit dem LKW T 58.490, dessen Halter die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die Drittbeklagte gewesen sei, auf dem Oberdorfweg in Stans zufolge eines Fahrfehlers zu nahe an den Fahrbahnrand gekommen, wodurch zufolge der üb... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 3. 1984 ereignete sich gegen 13,10 Uhr in A***** ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Halter und Lenker des Mopeds mit dem Kennzeichen O ***** und Heidemarie H***** als Lenkerin eines damals nicht zum Verkehr zugelassenen in schrottreifem Zustand befindlichen PKW Peugeot 404 beteiligt waren. Der Beklagte war der Halter des letztgenannten Kraftfahrzeuges. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr; der Kläger wurde verletzt, sein Moped beschädigt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von der Erstbeklagten (durch deren Prokuristen Günter G*****) am 1. 4. 1983 mit der Vornahme der österreichischen Ausfuhrverzollung und der deutschen Einfuhrverzollung für 900 Kartons Autozubehörteile beauftragt. Die Klägerin machte mit Schreiben vom 22. 6. 1983 und Begleitschreiben vom 28. 6. 1983 die nunmehr eingeklagte Forderung bei der Erstbeklagten geltend; diese lehnte die Forderung mit Schreiben vom 4. 7. 1983 ab. Mit der am 25. 7. 1... mehr lesen...