Norm
ZPO §503 Abs2 C3cRechtssatz
Ob der Kausalitätsbeweis von Vorinstanzen zu Recht als nicht erbracht angesehen wurde, betrifft eine Frage der Beweiswürdigung und ist im Revisionsverfahren nicht überprüfbar (10 ObS 211/91, 10 ObS 241/91 ua).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0043151Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.02.2014