Norm: AußStrG §125 BZPO §492ZPO §503 Abs1 Z2 C6
Rechtssatz: Das Berufsgericht kann die bis dahin weder von den Parteien noch vom Berufungsgericht aufgeworfene Frage der richtigen Fassung des Begehrens einer Erbrechtsklage nur in einer von Amts wegen angeordneten mündlichen Verhandlung erörtern. Geschieht dies nicht, kann aber deswegen von einem Mangel des Berufungsverfahrens, der eine erschöpfende Erörterung und gründliche Beurteilung der Strei... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln, wird einer Partei durch die Entscheidung über eine Berufung in nicht öffentlicher Sitzung nach § 492 ZPO zur dann entzogen, wenn sie die Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung selbst beantragt hat oder ohne eine solche Antragstellung mit Rücksicht auf den bereits von ihrem Gegner gestellten Antrag mit der Anordnung einer mündlichen B... mehr lesen...
Norm: ZPO §492
Rechtssatz: Der seinem Wortlaut nach nur auf neuerliche Vernehmung mehrerer Zeugen gerichtete Antrag in der Berufungsschrift läßt nicht mit der im § 492 ZPO geforderten Deutlichkeit erkennen, daß die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt werde. Entscheidungstexte 8 Ob 203/72 Entscheidungstext OGH 14.11.1972 8 Ob 203/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §412ZPO §477 Z2 D2aZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Wurde von einer Partei eine mündliche Berufungsverhandlung beantragt, diese auch durchgeführt und das berufungsgerichtliche Urteil vom OGH zu neuerlicher Entscheidung (allenfalls neuerliche Verhandlung und Entscheidung) aufgehoben, ist das zweite berufungsgerichtliche Urteil nichtig, wenn es ohne neuerliche Berufungsverhandlung in anderer Senatszusammensetzung als bei der erst... mehr lesen...
Norm: Geo §55 Abs3ZPO §492ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Verzicht auf die mündliche Berufungsverhandlung zu gerichtlichem Protokoll in der Form eines Amtsvermerkes - keine Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 7 Ob 588/56 Entscheidungstext OGH 28.11.1956 7 Ob 588/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, dass sie mit Kaufvertrag vom 30. 9. 1950 und 2. 10. 1950 eine Liegenschaft von der beklagten Partei gekauft habe. Die beklagte Partei habe die vollständige Satz- und Lastenfreiheit mit Ausnahme der im Vertrag angeführten Servituten zugesichert. Es habe sich jedoch nachträglich herausgestellt, dass über die Liegenschaft ein Weg führe, der als Schul- und Kirchenweg bezeichnet und als öffentlicher Weg in Anspruch genommen werde. Außerdem sei h... mehr lesen...
Norm: ZPO §161ZPO §477 Z4ZPO §492ZPO §503 Z1
Rechtssatz: Zur Anberaumung einer Berufungsverhandlung nach dem Tode des Klagsvertreters sowie zur Sanierung dieser Nichtigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 918/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 2 Ob 918/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0036939 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z4 DZPO §492
Rechtssatz: Auch bei einer Berufung gegen ein Versäumungsurteil (aus meritorischen Gründen) ist eine mündliche Berufungsverhandlung nur über ausdrücklichen Parteienantrag anzuordnen. Entscheidungstexte 2 Ob 820/52 Entscheidungstext OGH 24.10.1952 2 Ob 820/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat über Klage und Widerklage die Ehe der Streitteile geschieden und hiebei das Verschulden beider Ehegatten bei Überwiegen des Verschuldens des beklagten Mannes festgestellt und außerdem diesen zur Zahlung eines Unterhaltsbetrages verurteilt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge. Die Revision des Beklagten blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Revision des Beklagten macht ... mehr lesen...
Norm: ZPO §492
Rechtssatz: Innerhalb der Berufungsfrist kann in einem besonderen Schriftsatze der Antrag auf Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 987/27 Entscheidungstext OGH 05.10.1927 1 Ob 987/27 Veröff: SZ 9/282 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1927:RS0... mehr lesen...
Norm: ZPO §492
Rechtssatz: Ein stillschweigender Verzicht des Berufungsgegners auf die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung im Sinne des § 492 Abs 1 ZPO ist auch dann anzunehmen, wenn der Berufungsgegner eine Berufungsmitteilung überhaupt nicht überreicht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 383/27 Entscheidungstext OGH 27.04.1927 3 Ob 383/27 Spruchrepertorium Nr 24 neu; V... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Z4 D4ZPO §492
Rechtssatz: Erledigung der Berufung in nichtöffentlicher Sitzung entgegen einem Antrag auf mündliche Verhandlung begründet Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO. Die Nichtigkeit kann aber unbeachtet bleiben, wenn sie den Revisionswerber nicht beschwert. Entscheidungstexte 3 Ob 908/25 Entscheidungstext OGH 02.12.1925 3 Ob 908/25 Veröff: SZ 7/388 ... mehr lesen...