RS OGH 1972/11/14 8Ob203/72, 2Ob507/76, 1Ob512/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1972
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Norm

ZPO §492

Rechtssatz

Der seinem Wortlaut nach nur auf neuerliche Vernehmung mehrerer Zeugen gerichtete Antrag in der Berufungsschrift läßt nicht mit der im § 492 ZPO geforderten Deutlichkeit erkennen, daß die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt werde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0042088

Dokumentnummer

JJR_19721114_OGH0002_0080OB00203_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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