Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473 Abs1ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen den in nichtöffentlicher Sitzung zu fassenden Beschluß, womit das Versäumungsurteil gemäß § 474 Abs 3 ZPO aufgehoben wird, weil Säumnis nicht vorlag, und die Rechtssache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen wird, ist mangels eines Rechtskraftvorbehaltes ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473 Abs1ZPO §519 Z2 C
Rechtssatz: Gegen den in nichtöffentlicher Sitzung zu fassenden Beschluß, womit das Versäumungsurteil gemäß § 474 Abs 3 ZPO aufgehoben wird, weil Säumnis nicht vorlag, und die Rechtssache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwiesen wird, ist mangels eines Rechtskraftvorbehaltes ein Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs1RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der Senat hat bei Vorliegen einer der in § 471 ZPO genannten
Gründe: auch dann in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 94/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 94/74 5 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs1RATG §23 Abs9
Rechtssatz: Der Senat hat bei Vorliegen einer der in § 471 ZPO genannten
Gründe: auch dann in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden, wenn die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung beantragt wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 94/74 Entscheidungstext OGH 20.06.1974 6 Ob 94/74 5 Ob... mehr lesen...
Norm: JN §42 AaZPO §471 Z7 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs2ZPO §477 CZPO §494ZPO §496 Abs1
Rechtssatz: Nach § 473 Abs 2 ZPO sind tatsächliche Aufklärungen seitens der Parteien oder des Gerichtes erster Instanz oder andere vorgängige Erhebungen, die der Berufungssenat zur Feststellung der Berufungsgründe oder der - nach § 471 Z 5 behaupteten oder nach § 471 Z 7 selbst wahrgenommenen - Nichtigkeit erforderlich hält, anzuordnen und mit Benützung der ei... mehr lesen...
Norm: JN §42 AaZPO §471 Z7 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs2ZPO §477 CZPO §494ZPO §496 Abs1
Rechtssatz: Nach § 473 Abs 2 ZPO sind tatsächliche Aufklärungen seitens der Parteien oder des Gerichtes erster Instanz oder andere vorgängige Erhebungen, die der Berufungssenat zur Feststellung der Berufungsgründe oder der - nach § 471 Z 5 behaupteten oder nach § 471 Z 7 selbst wahrgenommenen - Nichtigkeit erforderlich hält, anzuordnen und mit Benützung der ei... mehr lesen...
Norm: JN §42 AaZPO §471 Z7 AZPO §471 Z5 EZPO §473 Abs2ZPO §477 CZPO §494ZPO §496 Abs1
Rechtssatz: Nach § 473 Abs 2 ZPO sind tatsächliche Aufklärungen seitens der Parteien oder des Gerichtes erster Instanz oder andere vorgängige Erhebungen, die der Berufungssenat zur Feststellung der Berufungsgründe oder der - nach § 471 Z 5 behaupteten oder nach § 471 Z 7 selbst wahrgenommenen - Nichtigkeit erforderlich hält, anzuordnen und mit Benützung der ei... mehr lesen...
Norm: ZPO §465 Abs1ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 AZPO §474ZPO §495
Rechtssatz: Wurde eine Berufung, deren Berufungsantrag nicht den Voraussetzungen des § 467 Z 3 ZPO entspricht, und ein Schriftsatz mit der entsprechenden Ergänzung des Berufungsantrages am selben Tage zur Post gegeben und langten beide Schriftsätze gleichzeitig beim Prozeßgericht ein, so können sie als Einheit angesehen werden; der zweite Schriftsatz ist also nicht als unzulässiger Na... mehr lesen...
Norm: Geo §108ZPO §419 AZPO §464 Abs1 IZPO §471 Z2 CZPO §522
Rechtssatz: Berufungsgericht weist, wie sich im Rekursverfahren dann auf Grund von Erhebungen über Auftrag des OGH zeigt, unter der unrichtigen Annahme der Verspätung die Berufung zurück. OGH trägt Sachentscheidung auf. Entscheidungstexte 5 Ob 65/72 Entscheidungstext OGH 06.06.1972 5 Ob 65/72 ... mehr lesen...
Norm: Geo §108ZPO §419 AZPO §464 Abs1 IZPO §471 Z2 CZPO §522
Rechtssatz: Berufungsgericht weist, wie sich im Rekursverfahren dann auf Grund von Erhebungen über Auftrag des OGH zeigt, unter der unrichtigen Annahme der Verspätung die Berufung zurück. OGH trägt Sachentscheidung auf. Entscheidungstexte 5 Ob 65/72 Entscheidungstext OGH 06.06.1972 5 Ob 65/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §471 Z4 DZPO §514 B
Rechtssatz: Gleichzeitige Erhebung einer Nichtigkeitsberufung und eines - nur "vorsichtshalber und für den Fall der Erfolgslosigkeit dieser Berufung" gestellten - Wiedereinsetzungsantrages gegen ein Versäumungsurteil. Wird der Nichtigkeitsberufung stattgegeben und das Versäumungsurteil aufgehoben, fehlt dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seinen Rekurs gegen die Abweisung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §146 IZPO §471 Z4 DZPO §514 B
Rechtssatz: Gleichzeitige Erhebung einer Nichtigkeitsberufung und eines - nur "vorsichtshalber und für den Fall der Erfolgslosigkeit dieser Berufung" gestellten - Wiedereinsetzungsantrages gegen ein Versäumungsurteil. Wird der Nichtigkeitsberufung stattgegeben und das Versäumungsurteil aufgehoben, fehlt dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seinen Rekurs gegen die Abweisung de... mehr lesen...
Mit der seit 8. Mai 1969 anhängigen Klage macht die Klägerin gegenüber der Beklagten, einer Bank, einen Anspruch von 54.488 S geltend. Sie begrundet ihn damit, daß sie am 7. Juli 1964 bei der Beklagten aus eigenen Ersparnissen eine Spareinlage von 50.000 S geleistet und dafür das Banksparbuch Nr 1032, ein Überbringersparbuch ohne Klausel, erhalten habe. Zum 29. Juni 1968 habe das Buch zufolge Zinsenzubuchungen ein Guthaben von 54.488 S aufgewiesen. Als sie anfangs Februar 1969 Abhebun... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin verunglückte bei einem Verkehrsunfall tödlich. Der Beklagte wurde als Lenker des am Unfall beteiligten Kraftwagens wegen Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach § 335 StG. rechtskräftig verurteilt. Die Klägerin begehrte unter Hinweis auf das strafgerichtlich festgestellte Verschulden des Beklagten Schadenersatz, und zwar Kosten im Betrag von 14.841 S sowie eine - teils kapitalisierte, teils laufende - Rente. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellu... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473ZPO §502 AZPO §519 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob und inwieweit bei Erfolglosigkeit einer Berufung, mit der eine Versäumung bestritten worden war, ein weiterer Rechtszug besteht (unter Verwertung von 1 Ob 592/54 und 2 Ob 503/54, beide JBl 1955,21, sowie der Lehre Novaks und Faschings). Entscheidungstexte 1 Ob 22/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §396 DZPO §471 Z4 DZPO §473ZPO §502 AZPO §519 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob und inwieweit bei Erfolglosigkeit einer Berufung, mit der eine Versäumung bestritten worden war, ein weiterer Rechtszug besteht (unter Verwertung von 1 Ob 592/54 und 2 Ob 503/54, beide JBl 1955,21, sowie der Lehre Novaks und Faschings). Entscheidungstexte 1 Ob 22/67 Entscheidungstext OGH 09.03.1967 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 A
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplier... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der beiden beklagten Parteien zur Ausfolgung eines einverleibungsfähigen Kaufvertrages betreffend die zu einer näher bezeichneten Eigentumswohnung gehörigen Grundanteile der Liegenschaft EZ. X. Das Erstgericht erkannte mit Urteil vom 6. März 1966 im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil grundet sich auf eine Reihe von Feststellungen darüber, wie es dazu kam, daß der Kläger gegen beide Beklagte unabhängig voneinander Ansp... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §65ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 A
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 471 Z 3 ZPO ist kein allzustrenger Maßstab anzulegen (vgl 5 Ob 278/63). Der Berufungsantrag muss nicht dem Wortlaut des § 467 Z 3 ZPO entsprechen, es genügt, wenn aus der Berufungsschrift eindeutig entnommen werden kann, welche Entscheidung der Berufungswerber anstrebt. Es ist aber nicht Aufgabe des Rechtsmittelgerichtes, den fehlenden Berufungsantrag zu supplier... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 AZPO §506 Abs1 Z3 Cb3AußStrG 2005 §65
Rechtssatz: Das Rechtsmittel entspricht nur dann den formellen Erfordernissen, wenn sich aus dem Antrag und der
Begründung: der Umfang der Anfechtung des Urteiles ergibt; andernfalls ist es zu verwerfen. Entscheidungstexte 2 Ob 259/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 259/65 Veröff: JBl 1966,262 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 Cb3ZPO §471 Z3 AZPO §506 Abs1 Z3 Cb3AußStrG 2005 §65
Rechtssatz: Das Rechtsmittel entspricht nur dann den formellen Erfordernissen, wenn sich aus dem Antrag und der
Begründung: der Umfang der Anfechtung des Urteiles ergibt; andernfalls ist es zu verwerfen. Entscheidungstexte 2 Ob 259/65 Entscheidungstext OGH 30.09.1965 2 Ob 259/65 Veröff: JBl 1966,262 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z4 AZPO §473 Abs1ZPO §519 Z1 B
Rechtssatz: Kein Rekurs gegen die Verwerfung der Berufung nach § 471 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 506/65 Entscheidungstext OGH 29.01.1965 4 Ob 506/65 6 Ob 303/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 6 Ob 303/68 6 Ob 323/68 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §471 Z4 AZPO §473 Abs1ZPO §519 Z1 B
Rechtssatz: Kein Rekurs gegen die Verwerfung der Berufung nach § 471 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 506/65 Entscheidungstext OGH 29.01.1965 4 Ob 506/65 6 Ob 303/68 Entscheidungstext OGH 20.11.1968 6 Ob 303/68 6 Ob 323/68 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §467 Z4 DZPO §471 Z3 B
Rechtssatz: Mehrere Berufungsgründe sind grundsätzlich nicht gemeinsam auszuführen, insofern die Ausführungen aber mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, welcher Berufungsgrund dargestellt werden soll, darf die Berufung nicht gemäß § 474 Abs 2 ZPO verworfen werden. Derjenige Teil der Ausführungen, der nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, welcher Berufungsgrund dargestellt we... mehr lesen...
Norm: ZPO §467 Z3 CaZPO §467 Z4 DZPO §471 Z3 B
Rechtssatz: Mehrere Berufungsgründe sind grundsätzlich nicht gemeinsam auszuführen, insofern die Ausführungen aber mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, welcher Berufungsgrund dargestellt werden soll, darf die Berufung nicht gemäß § 474 Abs 2 ZPO verworfen werden. Derjenige Teil der Ausführungen, der nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, welcher Berufungsgrund dargestellt we... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte als selbständiger Landesvertreter der P*****-AG *****, für Vorarlberg vom Beklagten als seinem Untervertreter für das Gebiet Rankweil für verkaufte Geräte und verkauftes Propangas den Betrag von 14.750,42 S. Bei der ersten Tagsatzung am 2. 8. 1956 erging nach Einschränkung des Klagebegehrens um 780 S auf 13.970,42 S Versäumungsurteil. Gegen das Versäumungsurteil berief der Beklagte. Bei der Berufungsverhandlung vom 26. 10. 1956, ON 6, vereinbarten die... mehr lesen...
Die Klägerin hat gegen die Verlassenschaft nach Rupert B. eine Klage auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes von 28.200 S eingebracht. Die Klagegleichschrift und die Ladung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Februar 1958 wurden dem Antrag der Klägerin gemäß der angeblichen Verlassenschaftskuratorin Anna O. zugestellt. Noch vor der Streitverhandlung gab die Klägerin dem Erstgericht bekannt, daß nicht Anna O., sondern Dr. Friedrich R. Verlassenschaftskurator der beklagten Partei sei. D... mehr lesen...
Die Klägerin hat gegen die Verlassenschaft nach Rupert B. eine Klage auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes von 28.200 S eingebracht. Die Klagegleichschrift und die Ladung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Februar 1958 wurden dem Antrag der Klägerin gemäß der angeblichen Verlassenschaftskuratorin Anna O. zugestellt. Noch vor der Streitverhandlung gab die Klägerin dem Erstgericht bekannt, daß nicht Anna O., sondern Dr. Friedrich R. Verlassenschaftskurator der beklagten Partei sei. D... mehr lesen...
Die Verpflichtete stellte am 14. Juni 1955 den Antrag, eine Reihe von gepfändeten Gegenständen gemäß § 251 Z. 6 EO. auszuscheiden. Das Erstgericht gab diesem Antrag hinsichtlich der Postzahlen 4, 11 - 13, 16, 20 und 23 des Pfändungsprotokolles Folge und wies gleichzeitig das Begehren auf Ausscheidung der Postzahlen 5, 7, 10, 14, 19, 21, 22 ab (Beschluß vom 26. März 1956). Dieser Beschluß wurde vom Rekursgericht in seinem stattgebenden Teil und im Kostenpunkt aufgehoben; dem Erstgerich... mehr lesen...
Die Verpflichtete stellte am 14. Juni 1955 den Antrag, eine Reihe von gepfändeten Gegenständen gemäß § 251 Z. 6 EO. auszuscheiden. Das Erstgericht gab diesem Antrag hinsichtlich der Postzahlen 4, 11 - 13, 16, 20 und 23 des Pfändungsprotokolles Folge und wies gleichzeitig das Begehren auf Ausscheidung der Postzahlen 5, 7, 10, 14, 19, 21, 22 ab (Beschluß vom 26. März 1956). Dieser Beschluß wurde vom Rekursgericht in seinem stattgebenden Teil und im Kostenpunkt aufgehoben; dem Erstgerich... mehr lesen...