Norm
ZPO §146 IRechtssatz
Gleichzeitige Erhebung einer Nichtigkeitsberufung und eines - nur "vorsichtshalber und für den Fall der Erfolgslosigkeit dieser Berufung" gestellten - Wiedereinsetzungsantrages gegen ein Versäumungsurteil. Wird der Nichtigkeitsberufung stattgegeben und das Versäumungsurteil aufgehoben, fehlt dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seinen Rekurs gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0036602Dokumentnummer
JJR_19701202_OGH0002_0050OB00275_7000000_001