RS OGH 1970/12/2 5Ob275/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1970
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Norm

ZPO §146 I
ZPO §471 Z4 D
ZPO §514 B

Rechtssatz

Gleichzeitige Erhebung einer Nichtigkeitsberufung und eines - nur "vorsichtshalber und für den Fall der Erfolgslosigkeit dieser Berufung" gestellten - Wiedereinsetzungsantrages gegen ein Versäumungsurteil. Wird der Nichtigkeitsberufung stattgegeben und das Versäumungsurteil aufgehoben, fehlt dem Beklagten das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über seinen Rekurs gegen die Abweisung des Wiedereinsetzungsantrages.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 275/70
    Entscheidungstext OGH 02.12.1970 5 Ob 275/70
    Veröff: EvBl 1971/152 S 269

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0036602

Dokumentnummer

JJR_19701202_OGH0002_0050OB00275_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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