Norm: ZPO §236 BZPO §453
Rechtssatz: Wird ein Klagebegehren auf Kosten eingeschränkt, so ist trotzdem über den im Zuge des Verfahrens gestellten Zwischenantrag auf Feststellung zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 111/66 Entscheidungstext OGH 29.06.1966 7 Ob 111/66 5 Ob 342/71 Entscheidungstext OGH 08.02.1972 5 Ob 342/71 Ähnlich; B... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 eZPO §453ZPO §501
Rechtssatz: Bei Anwendung des § 501 ZPO kommt es nicht darauf an, ob die Streitsache zu einer Bagatellsache geworden ist, sondern nur darauf, daß das Gericht über einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Betrag judiziert, daß also ein Bagatellurteil vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 779/36 Entscheidungstext OGH 25.11.1936 3 Ob 779/36 Ähnlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 aZPO §453ZPO §501ZPO §502 Abs2 Ba
Rechtssatz: Nur eine Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes vor Schluß der Verhandlung erster Instanz hat die Folge, daß die Sache von da ab als Bagatellsache zu behandeln ist. Hingegen bleibt der Umstand, daß die Anträge in den Rechtsmittelschriften nur einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teil des Wertes des Streitgegenstandes betreffen, ohne Bedeutung. Ents... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf den Betrag von 373 S lautenden Klage hinsichtlich des Betrages von 186.50 S stattgegeben, im übrigen aber das Klagebegehren abgewiesen. Der Kläger hat den abweisenden Teil des Urteiles in Rechtskraft erwachsen lassen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der beklagten Partei in der mündlichen Berufungsverhandlung durch Beschluß als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision Folge, hob den Beschluß des Berufungsgerichtes auf und... mehr lesen...
Norm: ZPO §453
Rechtssatz: Das Bagatellverfahren ist anzuwenden, sobald der Wert des Streitgegenstandes unter die Bagatellgrenze sinkt, zB infolge Anerkenntnis des Beklagten. Entscheidungstexte 1 Ob 294/46 Entscheidungstext OGH 16.11.1946 1 Ob 294/46 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0041551 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 eZPO §453ZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Wurde beim Bezirksgerichte ein 150,-- S übersteigender Betrag eingeklagt, dem Kläger ein Betrag unter 150,-- zugesprochen, das Mehrbegehren rechtskräftig abgewiesen und vom Berufungsgerichte infolge Berufung des Beklagten das Klagebegehren vollständig abgewiesen, so kann das Urteil des Berufungsgerichtes vom Kläger mit Revision angefochten werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §453
Rechtssatz: Das Judikat Nr 6 (SZ 7/211) neu gilt auch für das Bestandverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 416/28 Entscheidungstext OGH 02.05.1928 1 Ob 416/28 Veröff: SZ 10/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0041659 Dokumentnummer JJR_19280502_OGH0002_0010OB00416_... mehr lesen...
Norm: ZPO §453
Rechtssatz: Schränkt der beklagte betreibende Gläubiger bei der Streitverhandlung über eine gemäß § 35 EO erhobene Klage seinen Anspruch auf (100,-- S) oder weniger ein, so bewirkt dies, wenn der Kläger sein Klagebegehren nicht einschränkt, keine Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes und hat nicht die Überleitung in das Bagatellverfahren zur Folge. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §453
Rechtssatz: Auf das nach der Bewertung des Streitgegenstandes in der Klage eingeleitete Bagatellverfahren bleibt eine nachträgliche höhere Bewertung des Streitgegenstandes ohne Einfluß. Entscheidungstexte 2 Ob 613/21 Entscheidungstext OGH 14.09.1921 2 Ob 613/21 Veröff: SZ 3/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...