Norm
ZPO §448 eRechtssatz
Wurde beim Bezirksgerichte ein 150,-- S übersteigender Betrag eingeklagt, dem Kläger ein Betrag unter 150,-- zugesprochen, das Mehrbegehren rechtskräftig abgewiesen und vom Berufungsgerichte infolge Berufung des Beklagten das Klagebegehren vollständig abgewiesen, so kann das Urteil des Berufungsgerichtes vom Kläger mit Revision angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1935:RS0041641Dokumentnummer
JJR_19351106_OGH0002_0010OB00582_3500000_001