Norm
Geo §108 Abs3Rechtssatz
Die Zurückweisung eines Rekurses durch den OGH als verspätet auf Grund des sich erst nachträglich als unrichtig erweisenden Eingangsvermerkes nach § 108 Abs 3 Geo kann weder durch Berichtigung im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO noch durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 146 Abs 1 ZPO korrigiert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0036563Dokumentnummer
JJR_19700903_OGH0002_0010OB00126_7000000_002