Begründung: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss vom 6. 7. 2007 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Bereits im Jahr 2006 hatten die Beklagten unter anderem gegen die nunmehrige Gemeinschuldnerin eine Klage auf 30.000 EUR sA eingebracht und ein Versäumungsurteil über 30.000 EUR samt 9,47 % Zinsen seit 22. 12. 1995 sowie die mit 4.053,53 EUR bestimmten Verfahrenskosten erwirkt. Die Kosten des daraufhin eingeleiteten Exekut... mehr lesen...
Norm: ZPO §1245ZPO §426KO §110KO §171
Rechtssatz: § 124 ZPO ist auch im Konkursverfahren anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass der Beginn richterlicher Fristen auch bei Verkündung des Fristerteilungsbeschlusses hier: nach § 110 Abs 4 KO mangels anderer Festlegung im Beschluss erst mit der Zustellung desselben Beschlusses beginnt, es sei denn, es wäre der Beschluss überhaupt nicht zuzustellen. Macht das Konkursgericht von der nach § 124 ZPO ausd... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei verkündete der P***** den Streit und forderte sie auf, auf Seiten der klagenden Partei als Nebenintervenientin beizutreten, da sie im Auftrag der klagenden Partei Messungen zum Zweck der Fehlereingrenzung durchgeführt habe. Sollte der von der P***** dafür in Rechnung gestellte Aufwand überhöht sein, hätte die klagende Partei nämlich entsprechende Regressansprüche gegen sie. Die P***** erklärte hierauf ihren Beitritt als Nebenintervenientin auf Seiten... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschluss kann nicht vor Zustellung an die Parteien angefochten werden (abweichend von SZ 21/2 und JBl.1961, 326). Entscheidungstexte 4 R 180/00w Entscheidungstext OLG Wien 10.10.2000 4 R 180/00w mehr lesen...
Norm: ZPO §426ZPO §427ZPO §496 Abs1 Z1ZPO §496 Abs3ZPO §526 A
Rechtssatz: Es bestehen keine Bedenken, im Rekursverfahren die Bestimmungen des § 496 Abs 1 und Abs 3 ZPO insoweit analog anzuwenden, daß das Rekursgericht bei nicht vollständiger Erledigung der Sachanträge durch den auch diesbezüglich angefochtenen erstgerichtlichen Beschluß über diese Anträge selbst erkennen kann, wenn dies schon nach der Aktenlage möglich ist und geeignet erschein... mehr lesen...
X. Y. wurde mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Leoben als Rekursgericht vom 18. März 1964 in Abänderung des Beschlusses des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 23. Oktober 1963 beschränkt entmundigt. Die Entmündigung ist gemäß § 67 (1) EntmO. seit 4. April 1964 wirksam. Durch Beschluß des Bezirksgerichtes vom 23. Oktober 1965 wurde in der Person des Rechtsanwaltes Dr. K. M. für X. Y. ein Beistand bestellt. Gegen die Entmündigung haben sowohl X. Y. wie auch dessen Ehefrau Widerspruch er... mehr lesen...
Norm: EntmO §57ZPO §426
Rechtssatz: Gegen den Beschluß des Widerspruchsgerichtes auf Unterbringung eines zu Entmündigenden in einer Klinik zur Beobachtung ist der Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 278/67 Entscheidungstext OGH 21.12.1967 1 Ob 278/67 Veröff: SZ 40/172 5 Ob 577/83 Entscheidungstext OGH 19.04.1983 5 Ob ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat das auf die Übergabe der Pachtobjekte gerichtete Klagebegehren mit der Begründung: abgewiesen, daß die beklagte Verlassenschaft passiv nicht legitimiert sei, weil der Nachlaß bereits eingeantwortet sei. Das Berufungsgericht hat diese Rechtsansicht des Prozeßgerichtes abgelehnt und unter Rechtskraftvorbehalt das Urteil mit dem Auftrag an das Prozeßgericht aufgehoben, in der Sache neuerlich zu verhandeln und zu entscheiden. Der Oberste Gerichtshof hat dem Rekurs... mehr lesen...