RS OLG Wien 2000/10/10 4R180/00w

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Veröffentlicht am 10.10.2000
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Rechtssatz

Der Beschluss kann nicht vor Zustellung an die Parteien angefochten werden (abweichend von SZ 21/2 und JBl.1961, 326).

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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