Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Schenk als Vorsitzende und die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik, Dr. Musger und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Österreichischer Rundfunk, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei ***** Gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Michael Krüger Rechtsanwalt GmbH in Wien, wegen (zuletzt) Unterlassung, Urteilsve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Kunstmaler, der gut verkäufliche Bilder produziert, wurde am 6. 5. 2003 bei einem von der Zweitbeklagten als Lenkerin eines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten und vom Drittbeklagten gehaltenen Kraftfahrzeugs verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Er erlitt einen komplizierten Bruch des Grundglieds der linken zweiten Zehe, der operativ versorgt werden musste. Dadurch war es dem Kläger im Unfalljahr nicht möglich, in der Zeit zw... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt ein privates Hörfunkprogramm. Im Juni 2007 strahlte sie mehrere Werbeeinschaltungen und Patronanzhinweise aus, die von den anderen Programmteilen durch die Senderkennung („Signation") und die einleitende Moderation („Anmoderation") des weiteren Programms getrennt waren. Die Anmoderation war immer gleich aufgebaut, hatte jedoch unterschiedliche Inhalte und wurde nicht immer von derselben Stimme gesprochen. Die letzte Werbeeinschaltung, die Senderkenn... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der grundsätzlichen Möglichkeit des Entstehens individueller vertraglicher Ansprüche der Arbeitnehmer durch eine Betriebsübung vor Inkrafttreten der Neufassung des § 460 Abs 1 ASVG durch die 44. ASVG-Novelle zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 528a iVm § 510 Abs 3 ZPO). Das Beru... mehr lesen...
Begründung: Mit dem zitierten Urteil sprach ein Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck die Beschuldigten Maria Andrea H***** und Siegfried H***** schuldig, und zwar habe am 5.4.1996 in Sillian bzw. zwischen Sillianz und Lienz A) Maria H***** 1. Karin G***** durch im
Spruch: wiedergegebene Äußerungen und Gesten gefährlich bedroht und 2. Kurt H***** durch im
Spruch: genannte Tathandlungen genötigt, sowie B) Siegfried H***** 1. Karin G***** durc... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 28. Dezember 1984, 12 Cg 351/83 rechtskräftig gemäß § 55 Abs. 3 EheG geschieden. Gegenstand des vorliegenden Aufteilungsverfahrens ist die Liegenschaft EZ 177 KG Waisenegg, auf der sich ein Haus befindet, das den Ehegatten als Ehewohnung diente. Das Erstgericht hat diese Liegenschaft der Antragsgegnerin, in deren Alleineigentum sie schon bisher stand, zugewiesen und die Antrags... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten aus einem Kreditverhältnis die Zahlung von S 14.117,99 samt 16 % Zinsen seit 2.10.1981 und von S 1.107,64 samt 4 % Zinsen seit dem Klagstag (5.3.1982). Der Beklagte wendete insbesondere Gegenforderungen bis zur Höhe der Klagsforderungen zur Aufrechnung ein. Das Erstgericht sprach aus, daß die eingeklagte Forderung mit S 14.117,99 zu Recht bestehe und die Gegenforderungen bis zur Höhe der Klagsforderung nicht zu Recht bestünden un... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 Abs3 C
Rechtssatz: Der OGH kann eine vom Parteienvorbringen ohne jede
Begründung: abweichende Parteibezeichnung in den Urteilen beider Vorinstanzen in seiner eigenen Entscheidung unmittelbar selbst berichtigen. Entscheidungstexte 7 Ob 27/82 Entscheidungstext OGH 29.04.1982 7 Ob 27/82 Veröff: JBl 1983,102 6 Ob 653/95 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §419 Abs3 E
Rechtssatz: Muster einer Rückstellung der Akten an das Berufungsgericht zur Erwägung der Berichtigung der Parteienbezeichnung bei Verwendung der Bezeichnung eines anderen Rechtssubjektes statt des richtigen Namens der Partei. Entscheidungstexte 7 Ob 677/76 Entscheidungstext OGH 09.12.1976 7 Ob 677/76 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A, ZPO §502 Abs3 Da1
Rechtssatz: Die Berichtigung eines offenbaren Fehlers in einer Berechnung oder in der Wahl eines Ausdruckes stellt keine Abänderung dar. Ein solcher Fehler kann vielmehr auch von Amts wegen und auch noch in höherer Instanz richtiggestellt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 71/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 4 Ob 71/76 ... mehr lesen...