Begründung: Die Antragstellerin beantragte im Zusammenhang mit einem Großbauvorhaben die Beweissicherung durch Befundaufnahme eines Sachverständigen. Das Erstgericht bewilligte den Beweissicherungsantrag ohne Anhörung der Parteien und bestellte einen Sachverständigen zur Durchführung der Beweissicherung. Die Rekurswerberin beantragte mit Schriftsatz vom 23. 9. 2009 die Aufhebung des Beweissicherungsbeschlusses, weil sie mit der Planung nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt betraut g... mehr lesen...
Begründung: Zur Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses begehrt der Antragsteller beim Bezirksgericht Steyr eine Beweissicherung gegen unbekannte Gegner durch Einvernahme eines Zeugen, der im Sprengel des angerufenen Bezirksgerichts wohnt, und begehrt gleichzeitig die Delegierung der Beweissicherungssache an das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, bei dem gleichgelagerte Beweissicherungsanträge auf Vernehmung anderer Personen eingebracht worden seien. Er beantragte, wie auch im Be... mehr lesen...
Norm: ZPO §384EO §378 C
Rechtssatz: Die Sicherstellung eines Beweismittels für eine beabsichtigte Prozessführung kann keinesfalls im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens, sondern, wenn überhaupt, in einem nach den Grundsätzen der §§ 378 ff EO durchzuführenden Provisorialverfahren erwirkt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 247/07y Entscheidungstext OGH 24.01.2008 2 Ob 247/07y ... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386ZPO §521a
Rechtssatz: Zweiseitiger Rekurs im Beweissicherungsverfahren Entscheidungstexte 2 R 58/03x Entscheidungstext OLG Graz 05.05.2003 2 R 58/03x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2003:RG0000033 Dokumentnummer JJR_20030505_OLG0639_00200R00058_03X0000_001 ... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung 1. Zunächst ist zu prüfen, ob nicht den Beklagten die Gelegenheit gegeben werden muss, eine Rekursbeantwortung zu erstatten. Zwar sieht die Zivilprozessordnung nicht vor, dass der Rekurs im Beweissicherungsverfahren zweiseitig ist. Der Oberste Gerichtshof und die Oberste Rückstellungskommission beim Obersten Gerichtshof leiten jedoch aus der Entscheidung des EGMR vom 6.2.2001 in der Rechtssache Beer gegen Österreich (... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nunmehr bekämpften Beschluss hat das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, mit welcher dieses einen Antrag der beklagten Parteien auf Beweissicherung wegen Fehlens eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 384 Abs 2 ZPO abgewiesen hat, bestätigt. Gleichzeitig sprach das Rekursgericht aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit dem nunmehr bekämpften Beschluss hat das Rekursgericht die Entscheidung des ... mehr lesen...
Begründung: In dem ursprünglich nur gegen die Erstantragsgegnerin eingebrachten Beweissicherungsantrag brachte die Antragstellerin vor, Eigentümerin eines neu errichteten dreistöckigen Gebäudes zu sein. Mit der Befüllung und Bepflanzung der auf der Terrasse des dritten Stockwerkes aufgestellten Blumentröge sei die Antragsgegnerin beauftragt worden. Deren mangelhafte Arbeiten hätten zur Verstopfung der Abläufe und in der Folge zu massiven Wassereintritten geführt. Zur Sicherung d... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386 Abs3
Rechtssatz: Im Beweissicherungsverfahren findet der formelle Parteibegriff keine Anwendung. Es ist nicht nur derjenige als "Gegner" und damit als Partei anzusehen, der vom Antragsteller als solcher bezeichnet wird, sondern auch derjenige, dessen materielle Stellung als Anspruchsgegner sich aus den Behauptungen des Antrags im Zusammenhang mit den Behauptungen des später oder erstmalig im Rechtsmittel einschreitenden "... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zum Ersatz des von ihr zuletzt mit S 3,102.899,36 bezifferten Schadens und brachte hiezu vor, sie habe dem Beklagten am 14.4.1976 die Planung einer von ihr zu errichtenden Kanalisationsanlage sowie die Bauleitung übertragen. Auf Grund dieses Vertrages habe der Beklagte laufend Teilrechnungen der A*** K*** Bau- und Beteiligungsgesellschaft mbH und H*** Baugesellschaft mbH, die mit der Bauführung betraut worden ... mehr lesen...
Norm: ZPO §17 CZPO §384
Rechtssatz: Der durch die Prozeßentscheidung allenfalls eintretende bloße Gläubigerwechsel ohne inhaltliche Änderung der abgetretenen (bzw eingelösten) Forderung begründet kein rechtliches Interesse, sondern könnte allenfalls ein wirtschaftliches Interesse der Schuldner begründen, das die Nebenintervention jedoch ebensowenig rechtfertigte wie eine Sicherung der Beweislage. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Das Verlassenschaftsverfahren nach dem am 29. Juni 1986 verstorbenen Franz Josef S***-S*** ist beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien anhängig (A 333/86). Das Abhandlungsgericht hat mit Beschluß vom 29. Juli 1986 die von den erbl. Töchtern Marie Valerie S***, Maria-Antoniette G***-S***, Maria Christine W*** und Marie-Sophie S*** je zu einem Viertel des Nachlasses auf Grund des Gesetzes abgegebenen unbedingten Erbserklärungen zu Gericht angenommen, deren Erbrecht als aus... mehr lesen...
Norm: ZPO §384ZPO §386ZPO §388ZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Der Beschluß, mit dem die Beweissicherung angeordnet wird, ist nicht nur Beweisbeschluß im Sinne des § 277 ZPO, sondern auch ein Beschluß, mit dem das Gericht über den Beweissicherungsanspruch einer Partei abspricht; erwächst dieser Beschluß in Rechtskraft, bleibt das Gericht - im Gegensatz zu den bloß prozeßleitenden Beschlüssen - für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. ... mehr lesen...
Norm: NO §1NO §76 Abs1ZPO §384 ff
Rechtssatz: Der öffentliche Notar ist zu einer Beweissicherung im Sinne der §§ 384 ff ZPO nicht zuständig. Entscheidungstexte Ds 1/59 Entscheidungstext OGH 12.11.1959 Ds 1/59 Veröff: SSt 30/121 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0040707 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: HVG §15ZPO §57 ffZPO §384 ff
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag nach § 15 HVG ist ebenso wie im Beweissicherungsverfahren die Auferlegung einer aktorischen Kaution unzulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 5/58 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 6 Ob 5/58 Veröff: RZ 1958,106 = JBl 1958,474 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1ZPO §384 ffZPO §528
Rechtssatz: Auch im Beweissicherungsverfahren ist der Revisionsrekurs gegen zwei gleichlautende Beschlüsse unstatthaft. Die Behandlung dieses Revisionsrekurses nach § 16 AußStrG ist nicht möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 403/56 Entscheidungstext OGH 29.08.1956 1 Ob 403/56 Veröff: EvBl 1957/46 S 74 2 Ob... mehr lesen...