Norm
ZPO §235 Abs1 BRechtssatz
Eine Parteiänderung kann ohne Zustimmung beider Parteien nicht stattfinden. Sie ist von der Klagänderung, die auch das Gericht zulassen kann, zu unterscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0039864Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008