1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MA 37, vom 30. März 1994 wurde die Eigentümerin eines näher bezeichneten Hauses im 16. Wiener Gemeindebezirk, die SL-GesmbH, gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien (BO) beauftragt, innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Bescheides den Hauskanal (Steinzeugrohrkanal) in seiner gesamten Länge in Stand setzen zu lassen. Beim ersten Putzschacht in der Hauseinfahrt seien die Rattenminierungen beseitigen zu lassen und bei sämtlichen... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/11 Grundbuch22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;BauO Wr §129b Abs1;BauRallg;GBG 1955 §49;VVG §4 Abs1;VVG §4 Abs2;ZPO §234;
Rechtssatz: Auch die Anmerkung de... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 5. Juli 1993 beantragte Dipl.-Ing. Dr. Techn. H "namens der grundbücherlichen Eigentümerin der Liegenschaften EZ n1 und EZ n2 der Kat.Gem. L, Y-GmbH" die "Genehmigung meiner beiliegenden Teilungspläne zur GZ. n3 mit Datum vom 2. Juni 1993" betreffend in diesem Antrag näher bezeichnete Liegenschaften und Grundstücke in der Kat.Gem. L in W, S-Gasse. Mit Bescheid vom 8. November 1993 wies der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 64, den Antrag "der Y-GmbH, v... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82009 Bauordnung Wien22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §68 Abs1;AVG §8;BauO Wr §129b Abs1;ZPO §234;
Rechtssatz: Die dingliche (in rem) Wirkung baubehördlicher Bescheide beinhaltet eine Klarst... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...