Norm: ZPO §86ZPO §220ZPO §333ZPO §519 E5ZPO §528 F3
Rechtssatz: Gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe durch das Berufungsgericht oder Rekursgericht ist der Rekurs zulässig; die Wertgrenze des § 528 ZPO ist hier bedeutungslos. Entscheidungstexte 6 Ob 276/58 Entscheidungstext OGH 05.11.1958 6 Ob 276/58 Veröff: EvBl 1959/60 S 104 = JBl 1959,239 ... mehr lesen...
Norm: GOG §97StPO §108ZPO §220
Rechtssatz: Über einen Strafhäftling, der sich in Eingaben an die Justizbehörde ausfälliger Ausdrücke gegen das Gericht bedient, ist die Ordnungsstrafe, soweit sie vom Gericht verhängt wird, nach § 220 ZPO und nicht nach § 108 StPO auszumessen. Entscheidungstexte 6 Os 468/57 Entscheidungstext OGH 09.12.1957 6 Os 468/57 Veröff: EvBl 1958/83 S 130 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §86ZPO §220
Rechtssatz: Mißfällige Kritik an der Person des Richters. Entscheidungstexte 3 Ob 625/56 Entscheidungstext OGH 19.12.1956 3 Ob 625/56 6 Ob 127/59 Entscheidungstext OGH 22.04.1959 6 Ob 127/59 Ähnlich 5 Ob 640/81 Entscheidungstext OGH 22.09.1981 5 Ob... mehr lesen...
Norm: GOG §85StPO §411ZPO §220
Rechtssatz: Zur Ordnungsstrafe wegen des Vorwurfes mangelnder Objektivität des Gerichtes infolge politischer oder weltanschaulicher Beeinflussung. Entscheidungstexte 1 Ob 541/53 Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob 541/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037341 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22B-VG Art65GOG §85StPO §411ZPO §220
Rechtssatz: Die Zivilgerichte können rechtskräftige verhängte Ordnungsstrafen gnadenweise erlassen. Das Gnadenrecht des Bundespräsidenten erstreckt sich nicht auf den Erlaß von Ordnungsstrafen der Zivilgerichte. Eine analoge Anwendung des § 411 StPO ist abzulehnen. Entscheidungstexte 1 Ob 155/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953... mehr lesen...
Über Dr. Hans G. wurde gemäß § 85 GOG. vom Rekursgericht eine Ordnungsstrafe von 100 S verhängt. Er hat nun um Nachlaß der Ordnungsstrafe oder doch um Stundung auf unbestimmte Zeit, mindestens aber bis zum 1. Jänner 1954 angesucht und den Antrag gestellt, sein Ansuchen dem Herrn Bundespräsidenten vorzulegen, wenn das Gericht sich nicht selbst veranlaßt sehe, seinem Antrag Folge zu geben. Er hat weiter um Aufschiebung des Eintreibungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über... mehr lesen...
Norm: ZPO §220
Rechtssatz: Dem Richter, der sich durch eine mündliche oder schriftliche Äußerung eines Parteienvertreters beleidigt fühlt, steht zwar das Recht zu, deshalb eine Ordnungsstrafe zu verhängen, er hat jedoch keine Parteistellung und ist daher zur Einlegung eines Rechtsmittels gegen eine seine Verfügung aufhebende oder abändernde Entscheidung der zweiten Instanz nicht legitimiert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12DSt 1872 §16RAO §33ZPO §220
Rechtssatz: Durch eine vom Gericht über einen Rechtsanwalt wegen ungebührlichen Verhaltens gegenüber dem Gericht verfügte Ordnungsstrafe ist eine eventuelle in dem gleichen Tatbestand gelegene disziplinäre Verfehlung nicht gesühnt. Eine neuerliche Bestrafung verstößt nicht gegen den Grundsatz "ne bis in idem". Entscheidungstexte Ds 22/51 En... mehr lesen...