Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Mag. Dr. Sabine S*****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Kleinszig Dr. Puswald Partnerschaft in St. Veit an der Glan, gegen den Antragsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist seit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß klagte die beklagte Partei dieses Rechtsstreits eine Gesellschaft m. b. H. auf Zahlung von 2,707.179,51 S sA. Sie brachte vor, der Gesellschaft Waren zu angemessenen Preisen geliefert zu haben. Die dafür gelegten Rechnungen seien in Höhe des Klageanspruchs unbeglichen. Die Gesellschaft wendete ein, einzelne Forderungen seien bereits getilgt, der noch offene Saldo sei infolge einer Stundungsvereinbarung nicht fällig, weil er in Monatsraten von 100.... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ZPO §212 Abs5ZPO §212 Abs6ZPO §212a
Rechtssatz: Entschließt sich ein prozeßfremder Dritter, sich an einem gerichtlichen Vergleich der Prozeßparteien als Vertragspartei zu beteiligen, erklärt er sich mit der Aufnahme eines Tonbandprotokolls einverstanden und bekräftigt er dieses Einverständnis mit seiner Unterschrift unter dem ohne den Vergleichswortlaut in Vollschrift aufgenommenen Teil eines Tonbandprotokolls, so unterw... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Abweisung des Fortsetzungsantrags der Beklagten bestätigt, weil die Parteien einen prozeßbeendenden Vergleich geschlossen haben. Dagegen wendet sich die Beklagte mit ihrem "außerordentlichen Revisionsrekurs". Sie steht auf dem Standpunkt, daß mangels Unterschrift der Parteien (der Vergleich war Teil des gemäß § 212a ZPO mittels Schallträgers aufgenommenen Protokolls) kein gerichtlicher Vergleich zustandegekommen sei. Ein solcher Vergleich s... mehr lesen...
Norm: ZPO §212 Abs6EheG §55a
Rechtssatz: Ein für den Fall der Scheidung gemäß § 55 a EheG geschlossener Vergleich muß mangels seiner verfahrensbeendenden Wirkung, auch wenn die Parteien keine Protokollabschrift verlangt haben, nicht in Vollschrift protokolliert werden, sondern kann auf Schallträger (oder in Kurzschrift) protokolliert werden und ist in der Folge in Vollschrift zu übertragen; das Protokoll ist vom Richter zu unterfertigen. ... mehr lesen...
Begründung: In der vom Erstgericht am 8. September 1986 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde ein Protokoll aufgenommen, das in Vollschrift die in § 207 Abs 1 Z 1 bis 3 vorgeschriebenen Angaben und den Beschluß enthält, daß von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen und für den übrigen Teil des Verhandlungsprotokolles ein Schallträger verwendet wird. Weiters ist in Vollschrift beurkundet, daß die Parteien mit der sofortigen Löschung der Aufnahme a... mehr lesen...
Begründung: Im zwischen der damaligen Klägerin Anna B*** und dem damaligen Beklagten Norbert B*** wegen Ehescheidung zu 5 Cg 264/84 beim Landesgericht Linz anhängig gewesenen Rechtsstreit erklärten die Parteien bereits in der am 29. Oktober 1984 durchgeführten ersten Tagsatzung, daß sie sich über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung einigen würden. Deshalb wurde die Tagsatzung auf den 26. November 1984 erstreckt. In dieser Tagsatzung wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenomm... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Erstgericht am 13.12.1984 durchgeführten Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung über die auf 127.265,67 brutto s. A. gerichtete Klage wurde ein Verhandlungsprotokoll aufgenommen, das in Vollschrift die im § 207 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO vorgeschriebenen Angaben und die Feststellung enthält, daß der Einzelrichter von der Beiziehung eines Schriftführers abgesehen hat und sich für die Abfassung des Verhandlungsprotokolls eines Schallträgers bedient. Weiters ist... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 DZPO §212a Abs2ZPO §212 Abs6
Rechtssatz: Die Protokollierung in Vollschrift ist nur angeordnet, falls keine Protokollsabschrift begehrt wurde; nur wenn die Übertragung in Vollschrift entfällt, ist somit der Vergleich in Vollschrift zu protokollieren. Entscheidungstexte 3 Ob 600/86 Entscheidungstext OGH 15.10.1986 3 Ob 600/86 Veröff: SZ 59/170 = JBl 1987,122 ... mehr lesen...