Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 26. 5. 2008 geschieden, wobei der Scheidungsausspruch am 26. 6. 2009 in Rechtskraft erwuchs. Am selben Tag beantragte die Antragstellerin die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, wobei sie die Zuerkennung einer vom Antragsgegner zu leistenden Ausgleichszahlung von 340.000 EUR begehrte. Im Eigentum des Antragsgegners steht ein Miethaus mit neun Wohnungen. Eine Wohnung wird vom Antragsgegner bewohnt; die... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 27. 5. 2003 Eigentümerin des Hauses ***** in *****, die Antragsgegnerin Mieterin der Geschäftslokale Top Nr 42, 24, 167, des Ecklokals sowie der Top Nr 3 in diesem Haus. Rechtsvorgängerin der Antragsgegnerin war die D*****Aktiengesellschaft. Am 20. 9. 2001 wurde die Umwandlung der D*****Aktiengesellschaft in die D*****GmbH beschlossen. Mit Notariatsakt vom gleichen Tag wurden die D*****GmbH als übertragende Gesellschaft und die S***** Gesel... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. 11. 2003 (rechtskräftig seit 12. 5. 2004) geschieden. Die Antragstellerin begehrte die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Insbesondere begehrte sie, die im Eigentum des Antragsgegners stehende Liegenschaft EZ ***** D*****, bestehend aus dem Grundstück Nr. ***** samt dem gesamten im Haus befindlichen Inventar in das Alleineigentum der Antragstellerin zu übertragen (AS 39, 58). Sie bra... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin der im
Spruch: genannten Liegenschaft. Am 9. 7. 1980/7. 7. 1980 wurde mit der B***** Aktiengesellschaft ein Hauptmietvertrag betreffend zwei am ***** gelegene Hallen samt einer zwischen diesen und den ***** gelegenen Freifläche abgeschlossen. Als monatlicher Hauptmietzins wurden S 12.500 zuzüglich USt und Betriebskosten, welche der Mieterin direkt vorgeschrieben wurden, vereinbart. Gemäß Punkt IV des Vertrages war der Mietzins w... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist eine Wohn- und Reihenhausanlage aus 24 Reihenhäusern und vier Mehrfamilienhäusern mit 55 Wohnungen errichtet, die im Wohnungseigentum sämtlicher Antragsteller und Antragsgegner stehen. Zur Anlage gehört neben anderen Gemeinschaftsanlagen auch ein sogenanntes Freizeitzentrum bestehend aus Schwimmbad und Sauna. Vereinbarungsgemäß tragen derzeit die gesamten Erhaltungs- und Instandsetzungskosten sowie die Betriebskosten dieser ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und der Beklagte waren Geschäftsführer der insolventen A***** GmbH. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wurden sie wegen fahrlässiger Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 StGB rechtskräftig verurteilt. Der Kläger und der Beklagte waren Geschäftsführer der insolventen A***** GmbH. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit wurden sie wegen fahrlässiger Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins, StGB rechtskräftig verurteilt. Der Kläger begehrt vom Beklagten d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der Beklagten eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für seinen Kanzleibetrieb als Steuerberater abgeschlossen. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung von Vermögensschäden der Wirtschaftstreuhänder (AVBW)zugrunde, deren Art 6 3.c wie folgt lautet: "Der Versicherungsnehmer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Versicherers einen Haftpflichtanspruch ganz oder zum Teil vergleichsweise... mehr lesen...
Der Kläger begehrt an Honorar für die anwaltliche Vertretung der Beklagten, betreffend den Erwerb des Unternehmens "D ..." in G 163 051.92 S samt Anhang. Hievon entfallen auf die Zeit bis einschließlich 16. Jänner 1977 18 978.44 S, der Rest auf die Zeit vom 17. Jänner bis 15. März 1977. Die Beklagte wendete ein, der Kläger sei nicht für sie, sondern für einen anderen Klienten, nämlich die A ... KG (im folgenden kurz A) bzw. deren Geschäftsführer Ignaz K tätig geworden. Die meisten d... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §36 Abs2ZPO §189ZPO §393 Abs1
Rechtssatz: Schränkt das Gericht das Verfahren auf den Anspruchsgrund ein und stellt sich heraus, dass der Anspruch schon dem Grunde nach nicht zu Recht besteht, dann ist nicht ein Zwischenurteil zu fällen, sondern sogleich das gesamte Klagebegehren abzuweisen (JBl 1957,363 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 307/75 Entscheidungstext OGH 03.12.1... mehr lesen...
In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...
Norm: ZPO §189
Rechtssatz: Die beschlußmäßige Zerlegung des Anspruches in den Rechtsgrund und die Höhe ist keine echte Trennung der Streitpunkte, sondern eine prozeßleitende Verfügung, wonach zunächst nur der Grund des Anspruches geprüft und erst dann in die Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seiner Höhe eingegangen werden soll. Entscheidungstexte 1 Ob 307/75 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §189ZPO §393
Rechtssatz: Die Einschränkung des Verfahrens auf den Grund des Anspruches ist eine prozeßleitende Verfügung, an die das Gericht selbst nicht gebunden ist, dieses kann daher auch dann Feststellungen über die Schadenshöhe treffen, wenn es letzten Endes zur Klagsabweisung gelangt. Entscheidungstexte 2 Ob 46/72 Entscheidungstext OGH 20.04.1972 2 Ob 46/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §189
Rechtssatz: Das als Einwendung bezeichnete Vorbringen der Beklagten, sie habe durch die Auflösung des Pachtvertrages einen Schaden in der Höhe der Klagssumme erlitten, ist ausreichend konkretisiert und als Einrede der aufrechenbaren Gegenforderung aufzufassen. Entscheidungstexte 1 Ob 39/64 Entscheidungstext OGH 28.04.1964 1 Ob 39/64 ... mehr lesen...