RS OGH 1975/12/3 1Ob307/75 (1Ob308/75)

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Veröffentlicht am 03.12.1975
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Norm

ZPO §189

Rechtssatz

Die beschlußmäßige Zerlegung des Anspruches in den Rechtsgrund und die Höhe ist keine echte Trennung der Streitpunkte, sondern eine prozeßleitende Verfügung, wonach zunächst nur der Grund des Anspruches geprüft und erst dann in die Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen seiner Höhe eingegangen werden soll.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 307/75
    Entscheidungstext OGH 03.12.1975 1 Ob 307/75

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0036740

Dokumentnummer

JJR_19751203_OGH0002_0010OB00307_7500000_010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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