Norm
ZPO §189Rechtssatz
Die Einschränkung des Verfahrens auf den Grund des Anspruches ist eine prozeßleitende Verfügung, an die das Gericht selbst nicht gebunden ist, dieses kann daher auch dann Feststellungen über die Schadenshöhe treffen, wenn es letzten Endes zur Klagsabweisung gelangt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0036746Dokumentnummer
JJR_19720420_OGH0002_0020OB00046_7200000_001