Begründung: Maria Rosina K***** starb am 7. 8. 2007. Der Erstrechtsmittelwerber ist als ihr Witwer testamentarischer Erbe, der Zweitrechtsmittelwerber ist als Sohn pflichtteilsberechtigt. Nach dem Inhalt der Todesfallaufnahme waren als Aktiven nur wertlose Bekleidung, Einrichtung und Hausrat sowie ein Sparguthaben von 100 EUR vorhanden. Eine Enkelin stellte den Antrag, sie zu ermächtigen, diese Aktiven nach § 153 Abs 2 AußStrG 2005 zu übernehmen. Die Rechtsmittelwerber nahmen an ... mehr lesen...
Norm: ZPO §71 Abs1ZPO §170
Rechtssatz: Tritt "einfaches Ruhen" des Verfahrens (als Folge des Nichterscheinens der Parteien bei einer zur mündlichen Verhandlung anberaumten Tagsatzung (§ 170 ZPO)) ein, stellt dies noch keinen Abschluss des Verfahrens im Sinn des § 71 Abs 1 Satz 2 ZPO dar. Entscheidungstexte 6 R 321/06g Entscheidungstext LG RIED 20.02.2007 6 R 321/06g ... mehr lesen...
Begründung: Die drei Klägerinnen sowie die Zweitbeklagte sind zu je 1/6tel, der Erstbeklagte zu 2/6tel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** L*****. Mit der am 17. 8. 2001 eingebrachten Klage begehren die Klägerinnen die Aufhebung dieser Eigentumsgemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung, da eine (bereits außergerichtlich angestrebte) Naturalteilung untunlich sei. In der ersten Tagsatzung am 21. 9. 2001 anerkannte die anwaltlich vertretene Zweitbeklagte das Klagebegehren in der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger (als Masseverwalter) begehrt den Aufwandsersatz für die Behebung eines von einem Subunternehmer der Beklagten herbeigeführten Schadens. Die Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Die Gemeinschuldnerin habe den Aufwand im Rahmen einer Garantie zu tragen gehabt. Die Baustelle sei ordnungsgemäß abgerechnet worden. Außer Streit gestellt wurde, dass die Garantiefrist für das hergestellte Bauwerk am 31. 12. 1996 geendet hat. Einen Tag v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Titelverfahren erwirkte die nunmehr beklagte Partei gegen die klagende Partei ein Urteil auf Zahlung von S 71.925,50 sA aufgrund der Rechnungen vom 2. 4., 8. 4., 30. 7. und 22. 8. 1991. Zu der über Berufung der nunmehr klagenden Partei anberaumten Berufungsverhandlung am 1. 2. 1994 erschien nur der Vertreter der Berufungswerberin, entfernte sich jedoch ohne Antragstellung. Erst im Februar 1995 beantragte die nunmehr beklagte Partei die Fortsetzung des Ber... mehr lesen...
Norm: ZPO §168ZPO §170
Rechtssatz: Zur Feststellung des Eintrittes des Ruhens des Verfahrens bedarf es keines Beschlusses, geboten ist nur ein diesen Umstand wiedergebender Aktenvermerk. Erachtet sich eine der Parteien durch die Folgen des Ruhens des Verfahrens für beschwert, so hat sie einen Antrag auf Anberaumung einer mündlichen Streitverhandlung zu stellen, über den vom Gericht meritorisch zu entscheiden ist. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Klage im Mahnverfahren begehrte der Kläger vom Beklagten die Zahlung von S 60.680,-- für die Lieferung von Waren. Gegen den deshalb antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob der Beklagte selbst Einspruch. Bei der darauf vom Erstgericht anberaumten Verhandlungstagsatzung erschien für den Beklagten ein in München ansässiger deutscher Rechtsanwalt und meldete sofort nach dem Vortrag der Klage die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit an. Im Anschluss daran schlossen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §170
Rechtssatz: Ruhen des Verfahrens tritt dann nicht ein, wenn die erschienene Partei Anträge stellt. Entscheidungstexte 1 Ob 519/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 519/92 Veröff: EvBl 1992/83 S 372 = SZ 65/12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0036818 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: ZPO §133 Abs2ZPO §170
Rechtssatz: Bei Säumigkeit einer Partei hat die Unterlassung eines Säumnisantrages durch die andere Partei dann kein Ruhen zur Folge, wenn der Richter diese nach dem Inhalt des Verhandlungsprotokolles hiezu nicht aufgefordert hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 519/92 Entscheidungstext OGH 29.01.1992 1 Ob 519/92 Veröff: EvBl 1992/83 S 372 = SZ 65/12 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt gegenüber vierzehn Beklagten als Mitgliedern der Jagdgesellschaft Eschenau I die Feststellung, daß er Mitgesellschafter dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Ausübung der Jagd im Genossenschaftsjagdgebiet Eschenau in der Jagdperiode 1984 bis 1992 und sein Ausschluß aus dieser Gesellschaft unwirksam sei. Der Achtbeklagte, ein Bruder des Klägers, erstattete keine Klagebeantwortung. Der Kläger erklärte daraufhin im vorbereitenden Schriftsatz ON 4,... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DfZPO §168 IZPO §170
Rechtssatz: Ruhen des Verfahrens tritt bei einheitlicher Streitpartei nur dann ein, wenn die Vereinbarung von allen Streitgenossen mit dem Gegner getroffen wird oder wenn alle Streitgenossen und der Gegner säumig sind. Entscheidungstexte 1 Ob 727/85 Entscheidungstext OGH 19.02.1986 1 Ob 727/85 7 Ob ... mehr lesen...
Im Verfahren Cr 19/80 des Arbeitsgerichtes Voitsberg hatte die Beklagte (damals Klägerin; im folgenden nur noch: Beklagte) den Kläger (damals Beklagter; im folgenden nur noch: Kläger) auf Zahlung von 53 632 S samt Anhang in Anspruch genommen. In der über diese Klage angeordneten Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 26. April 1979 war ein Teilanerkenntnisurteil über 3056.68 S ergangen; im übrigen hatte der Kläger das Klagevorbringen bestritten, die Abweisung des restlichen Za... mehr lesen...
Norm: ZPO §134ZPO §136ZPO §170ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §503 Z2 C1a
Rechtssatz: Vor der Erledigung eines Vertagungsantrages darf mit der beantragten Verlegung der Tagsatzung nicht gerechnet werden. Bleibt der Antrag unerledigt und findet die Tagsatzung zum ursprünglich anberaumten Termin in Abwesenheit des Antragstellers statt, so liegt hierin keine Nichtigkeit nach § 477 Abs 1 Z 4 ZPO und auch kein einfacher Verfahrensmangel. ... mehr lesen...
Der Kläger erhob gegen das sein Begehren abweisende Urteil des Arbeitsgerichtes Lienz Berufung. Zu der für den 31. Oktober 1966 anberaumten mündlichen Berufungsverhandlung des Landesgerichtes Innsbruck erschien auf der Seite des Klägers niemand. Nach dem Vorbringen des Berichterstatters, den Ausführungen des Beklagtenvertreters und der Fassung des Beweisbeschlusses entfernte sich der Beklagtenvertreter ohne weiter zu verhandeln, damit, wie dem Protokoll zu entnehmen ist, Ruhen des Ver... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §25 Abs1 Z3 FZPO §168 IZPO §170ZPO §491
Rechtssatz: Ruhen des arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahrens, wenn beide Parteien zur Verhandlung nicht erscheinen. § 491 ZPO ist hier nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 19/67 Entscheidungstext OGH 14.03.1967 4 Ob 19/67 Veröff: EvBl 1967/352 S 493 = SozM IVA,295 = ZAS 1968,171 (mit Anmerkung von Hage... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IZPO §169ZPO §170
Rechtssatz: Das Ruhen des Verfahrens nimmt mit dem von einer Partei gestellten Antrag auf Anberaumung einer Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung sein Ende (§ 169 ZPO). Es können daher die Wirkungen des Ruhens des Verfahrens nur gemäß den Bestimmungen der §§ 168, 170 ZPO nicht aber durch die einseitige Zurücknahme eines von einer Partei gestellten Antrages auf Fortsetzung des Verfahrens herbeigeführt werden. ... mehr lesen...