Die beschwerdeführenden Parteien stellten beim Bezirksgericht Güssing mit Schriftsatz der Beschwerdevertreter vom 20. Juni 2006 als betreibende Parteien einen Exekutionsantrag gegen einen Verpflichteten. In diesem Schriftsatz war vermerkt: "Gebühreneinzug von Konto im Anschriftscode". Da der Gebühreneinzug nicht vorgenommen werden konnte, erging der Zahlungsauftrag der Kostenbeamtin vom 13. Juli 2006, mit dem die Gerichtsgebühr nach TP 4 GGG in der Höhe von EUR 221,60, die Einheb... mehr lesen...
Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 23. September 1999, Zl. 16 C 105/97, erkannte das Bezirksgericht Salzburg, die Beklagte sei schuldig, ihr auf Grund von Fruchtgenuss- und Wohnrechten zur Verfügung stehende, näher bezeichnete Räumlichkeiten von ihren Fahrnissen zu räumen und an den Kläger (den Beschwerdeführer) geräumt zu übergeben; dies alles Zug um Zug gegen die vom Kläger zu leistende Zahlung jenes Geldbetrages, der dem Gegenwert der Fruchtgenuss- und Wohnrechte der Bek... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: B-VG Art130 Abs2;GEG §14 Abs1;GEG §14 Abs2;GGG 1984 §31;VwRallg;
Rechtssatz: Anders als bei § 14 Abs 1 GEG ist es bei § 14 Abs. 2 GEG keine Frage des Ermessens, ob vor dem Zahlungsauftrag eine Zahlungsaufforderung zu ergehen hat. Ist eine Einziehung im Abbuchu... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 29. November 2001, Zl. 2001/16/0272, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde gegen den damals angefochtenen Bescheid, mit dem die Vorschreibung einer Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG sowie ein Mehrbetrag nach § 31 Abs. 5 GGG an die damalige Beschwerdeführerin vorgeschrieben wurde, abgewiesen und die gleichzeitig erhobene Beschwerde des Vertreters der Beschwerdeführerin (des nunmehrigen Beschwerdeführers) mangels Beschwerdelegitimation zurückgewi... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §31;
Rechtssatz: Der Mehrbetrag nach § 31 GGG ist keine Strafe, sondern als objektive Säumnisfolge eine akzessorisch zur Gerichtsgebühr hinzutretende Gebührenerhöhung, die vom Bestand der Hauptschuld abhängig ist (vgl. hiezu im Abgabenrecht § 9 Abs. 1 GebG und § 3 Abs. 2 lit. a BAO; Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I, Stempel- und Rec... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich - im wesentlichen in Übereinstimmung mit dem Vorbringen beider Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - insbesondere folgendes: Der Beschwerdeführer hatte gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 5. April 1991, AZ 4 R 353/90, mit dem u.a. die Berufung des Beschwerdeführers als klagende Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 27. September 1990, GZ 6 Cg 177/90-8, kei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §31;VwRallg;
Rechtssatz: Als "fehlend" kann eine Gebühr nur dann angesehen werden, wenn sie im Zeitpunkt ihrer Erhebung, das ist im Zeipunkt der Erlassung des Zahlungsauftrages, noch aushaftet. Wurde die Gebühr vor diesem Zeitpunk entrichtet, ist eine Erhöhung auch dann unzulässig, wenn die Gebühr verspätet oder a... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Gerichts- und Verwaltungsakten ergibt sich im wesentlichen folgendes: Am 29. Dezember 1986 war beim Bezirksgericht (in der Folge: BG) die am 24. Dezember 1986 zur Post gegebene Eingabe des Beschwerdeführers vom 24. Dezember 1986 eingelangt, mit der er das Gericht gemäß § 40 Abs. 1 MRG angerufen hatte. Der Beschwerdeführer hatte weder für diese Eingabe Gerichtsgebühren entrichtet noch für das betreffende Verfahren außer Streitsachen (AZ 6 Msch 49/86 des BG) die ... mehr lesen...
Index: 10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung14/02 Gerichtsorganisation20 Privatrecht allgemein21 Handelsrecht und Wertpapierrecht22 Zivilprozess Außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozessordnung23 Insolvenzrecht Exekutionsrecht27 Rechtspflege27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §14 idF 1989/343;GEG §6 idF 1989/343;Geo §216;Geo §218;GGG 1984 §1 TP12f litc Z6;GGG 1984 §2 Z1 lith;GGG 1984 ... mehr lesen...
Zunächst ist festzuhalten, daß die im Spruch: dieses Erkenntnisses unter 2. angeführte "Beschwerde" ausdrücklich "eventualiter (nämlich für den Fall, daß der erstgenannten Beschwerde nicht stattgegeben wird)" erhoben wird. Die Eröffnung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kann jedoch nicht an eine Bedingung geknüpft werden. Eine bedingte Beschwerdeerhebung ist ausgeschlossen (siehe z.B. die von Dolp-Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, Wien 1987, S. 425 vorletzter Abs., zitierten... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §31; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0101
Rechtssatz: Gegen die eine betragsmäßige (absolute) Höchstgrenze für den im Falle der Nichtentrichtung oder nicht rechtzeitigen Entrichtung zu entrichtenden Mehrbetrag (50 Prozent) vorsehende Regelung in § 31 GGG (seit der Novelle BG... mehr lesen...