Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Anders als bei § 14 Abs 1 GEG ist es bei § 14 Abs. 2 GEG keine Frage des Ermessens, ob vor dem Zahlungsauftrag eine Zahlungsaufforderung zu ergehen hat. Ist eine Einziehung im Abbuchungsverfahren über die gesamt zu entrichtenden Gerichtsgebühren erfolglos geblieben, so erübrigt sich die Erlassung einer Zahlungsaufforderung (Hinweis E 28. März 1996, 94/16/0137). Über den Fehlbetrag ist somit ohne vorangehende Zahlungsaufforderung unter Bedachtnahme auf § 31 GGG ein Zahlungsauftrag zu erlassen (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren7, S. 18).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2003160505.X01Im RIS seit
27.04.2006