RS Vwgh 2006/3/23 2003/16/0505

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.03.2006
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

B-VG Art130 Abs2;
GEG §14 Abs1;
GEG §14 Abs2;
GGG 1984 §31;
VwRallg;

Rechtssatz

Anders als bei § 14 Abs 1 GEG ist es bei § 14 Abs. 2 GEG keine Frage des Ermessens, ob vor dem Zahlungsauftrag eine Zahlungsaufforderung zu ergehen hat. Ist eine Einziehung im Abbuchungsverfahren über die gesamt zu entrichtenden Gerichtsgebühren erfolglos geblieben, so erübrigt sich die Erlassung einer Zahlungsaufforderung (Hinweis E 28. März 1996, 94/16/0137). Über den Fehlbetrag ist somit ohne vorangehende Zahlungsaufforderung unter Bedachtnahme auf § 31 GGG ein Zahlungsauftrag zu erlassen (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Gerichtsgebühren7, S. 18).

Schlagworte

Ermessen VwRallg8

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2003160505.X01

Im RIS seit

27.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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